Mit der aktuellen Pandemie wurde Home-Office zu einer neuen Normalität, mit welcher digitale Tools einhergehen. Begrüssenswerte Digitalisierungsbeschleunigung wird auf der einen Seite diskutiert, Mitarbeiterüberwachung wird auf der anderen Seite kritisch in Frage gestellt. Eine Einschätzung zu sogenannten Tracking- und Analysetools.
Ein Programmierungsfehler im Designcode von Twitter führte zur unbeabsichtigten Offenlegung von als «private» markierten Tweets von 88'726 Benutzern. Diese Datenschutzverletzung wurde der irische Datenschutzaufsichtsbehörde erst nach Ablauf der 72-Studenfrist gemeldet. Diese büsste Twitter mit einer Geldstrafe von EUR 450'000.
Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) verhängt wegen Verletzungen von Cookie-Bestimmungen nach französischem Recht Geldstrafen gegen Google von insgesamt EUR 100 Millionen, weil Google Werbe-Cookies auf den Geräten der Nutzenden der Suchmaschine google.fr ohne vorherige Zustimmung und ohne angemessene Informationen gespeichert hatte.
Bezweckt ein Auskunftsbegehren einzig die Vorbereitung eines Zivilprozesses und damit die Abklärung von Prozesschancen, liegt eine unzulässige "fishing expedition" vor. Einem solchen Auskunftsbegehren mangelt es an einem datenschutzrechtlichen Motiv und ist daher zweckwidrig und rechtsmissbräuchlich.
Nachdem mehrere Beschwerden gegen die CARREFOUR-Gruppe eingegangen waren, führte die CNIL zwischen Mai und Juli 2019 Inspektionen bei der CARREFOUR FRANCE durch. Bei dieser Gelegenheit stellte die CNIL mit Entscheid SAN-2020-008 vom 18. November 2020 Mängel bei der Verarbeitung von Kunden- und potenziellen Nutzerdaten fest. Ein Sanktionsverfahren gegen das Unternehmen wurde eingeleitet.
Das Bundesgericht hält in einem kürzlich ergangenen Entscheid fest, dass Angaben über die Herkunft von Daten, die allenfalls im Gehirn unter den gewöhnlichen Erinnerungen einer Person gespeichert sein könnten, nicht vom Auskunftsrecht erfasst werden. Es schränkt damit die weitergehende Ansicht des Obergerichts Zürich ein.
Am selben Tag, an welchem die CNIL den Entscheid für eine Busse von EUR 100 Millionen gegen Google aussprach, verhängte sie auch eine Busse gegen Amazon von EUR 35 Millionen. Auch sie habe keine Einwilligung für die Speicherung von Cookies eingeholt und Informationen zu wenig transparent zur Verfügung gestellt.
Mit Schlussabstimmung vom 25. September 2020 nahmen National- und Ständerat die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (revDSG) an und schlossen die mit der Evaluation des Datenschutzgesetzes im Jahre 2011 eingeleitete Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes zur Stärkung des Datenschutzes ab. Der Aufsatz zeigt die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes auf und gibt Unternehmen Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf das voraussichtliche Inkrafttreten im Jahr 2022.
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 hat die vereinigte Bundesversammlung das vollständig revidierte Bundesgesetz über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) angenommen. Ziel der Totalrevision war es, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit das EDA besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten kann.
Der Bund plant ein nationales System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen eine zentralisierte Anlaufstelle für Behörden, Organisationen und Personen schaffen, um Verfahrensaufwände zu reduzieren und um Suchprozesse zu optimieren. Dabei sollen auch die Einwohnerämter und kantonalen Amtstellen bei interkantonalen Suchen entlastet werden.