Mit Schlussabstimmung vom 25. September 2020 nahmen National- und Ständerat die revidierte Fassung des Datenschutzgesetzes (revDSG) an und schlossen die mit der Evaluation des Datenschutzgesetzes im Jahre 2011 eingeleitete Totalrevision des Datenschutzrechts des Bundes zur Stärkung des Datenschutzes ab. Der Aufsatz zeigt die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes auf und gibt Unternehmen Empfehlungen für das weitere Vorgehen im Hinblick auf das voraussichtliche Inkrafttreten im Jahr 2022.