Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) stellt klar, dass KI-Modelle, auch LLMs, nicht per se anonym sind und eine Einzelfallprüfung benötigen. Er fordert Transparenz, Pseudonymisierung und die Einhaltung der DSGVO, insbesondere bei unrechtmässiger Datenverarbeitung während des Trainings.