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Revision des Bundespersonalgesetzes

Revision des Bundespersonalgesetzes

Kommentierung

Revision des Bundespersonalgesetzes

Der Bundesrat hat am 28. August 2024 die Botschaft1 zur Revision des Bundespersonalgesetzes BPG 2 verabschiedet3. Das BPG regelt das Personalrecht, insbesondere für die Bundesverwaltung und die Parlamentsdienste. Nicht zur Anwendung gelangt das BPG auf Organisationen und Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ausserhalb der Bundesverwaltung, die mit Verwaltungsaufgaben betraut sind (Art. 2 BPG).

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat das Geschäft am 25. Oktober 2024 behandelt und ist mit 15 zu 9 Stimmen auf die Vorlage eingetreten4 und hat dem Entwurf mit marginalen Änderungen5 zugestimmt. Das Geschäft ist für die xxx traktandiert.

Mit dem Entwurf6 soll das BPG unter anderem fit für den digitalisierten Arbeitsmarkt und Bewerbungsprozess gemacht werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bzw. im Hinblick auf die Digitalisierung auch der Arbeitsverhältnisse hervorzuheben sind die...

iusNet DigR 28.11.2024

 

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