iusNet Digitales Recht und Datenrecht

Schulthess Logo

Digitales Recht und Datenrecht > Rechtsprechung > Bund > Schlussbericht vom 11. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) betreffend die Bearbeitung von Personendaten von Ricardo-Nutzerinnen und -Nutzern durch Ricardo AG und TX Group AG

Schlussbericht vom 11. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) betreffend die Bearbeitung von Personendaten von Ricardo-Nutzerinnen und -Nutzern durch Ricardo AG und TX Group AG

Schlussbericht vom 11. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) betreffend die Bearbeitung von Personendaten von Ricardo-Nutzerinnen und -Nutzern durch Ricardo AG und TX Group AG

Rechtsprechung

Schlussbericht vom 11. April 2024 des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) betreffend die Bearbeitung von Personendaten von Ricardo-Nutzerinnen und -Nutzern durch Ricardo AG und TX Group AG

Am 23. Oktober 2024 schloss der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) seine Untersuchung der Auktionsplattform Ricardo ab. In seinem Schlussbericht empfahl der EDÖB der Ricardo AG und der TX Group AG, die Datenweitergabe und plattformübergreifendes Tracking für zielgerichtete Werbung transparent zu gestalten und gültige Einwilligungen einzuholen.

Der EDÖB stellte fest, dass Ricardo und die TX Group Personendaten bearbeiteten, ohne die Nutzer ausreichend über das Tracking und die Datenverwendung zu informieren. Dies führte zu Persönlichkeitsverletzungen, die nicht durch die Interessen der Unternehmen gerechtfertigt waren. Zudem wurde keine gültige Einwilligung der Nutzer eingeholt. Der EDÖB empfahl Anpassungen der Plattform, um diese Mängel zu beheben.

Ricardo und TX Group bestritten die Schlussfolgerungen und wiesen darauf hin, dass die übermittelten Daten keine Personendaten seien und das Datenschutzgesetz nicht anwendbar sei. Sie betrachteten die Empfehlungen als gegenstandslos, da sie sich auf einen Sachverhalt stützten, der nach dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes nicht mehr relevant sei.

iusNet DigR 28.11.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.