iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Der Fireeye Hack und die weitreichenden Konsequenzen bei Solarwind

Fachbeitrag
Cyber Security

Der Fireeye Hack und die weitreichenden Konsequenzen bei Solarwind

Am 8. Dezember 2020 gab die Cybersecurity Firma Fireeye öffentlich bekannt, selbst das Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein. Der als “SUNBURST” bezeichnete Angriff zieht immer weitere Kreise und es ist noch nicht absehbar, was die langfristigen Konsequenzen für Unternehmen und Organisationen sein werden.
Carolina Souviron
iusNet DigR 21.01.2020

Home-Office: von Überwachung, Digitalisierung und Mitarbeiterfürsorge

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
DSG

Home-Office: von Überwachung, Digitalisierung und Mitarbeiterfürsorge

Mit der aktuellen Pandemie wurde Home-Office zu einer neuen Normalität, mit welcher digitale Tools einhergehen. Begrüssenswerte Digitalisierungsbeschleunigung wird auf der einen Seite diskutiert, Mitarbeiterüberwachung wird auf der anderen Seite kritisch in Frage gestellt. Eine Einschätzung zu sogenannten Tracking- und Analysetools.
Caroline Danner
iusNet DigR 21.01.2020

Digitalisierter Arztbesuch und Cloud-Nutzung im Lichte des Datenschutzrechts des Bundes und der Kantone

Fachbeitrag

Digitalisierter Arztbesuch und Cloud-Nutzung im Lichte des Datenschutzrechts des Bundes und der Kantone

Applikationen rund um den digitalisierten Arztbesuch müssen höchsten Ansprüchen an die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Stabilität der Dienstleistungen genügen. Der Einsatz reifer Cloud-Lösungen ist eine zunehmend gewählte Option, diesen Bedürfnissen zu begegnen. Dieser Beitrag zeigt, dass Ärztinnen und Spitäler reife Cloud-Lösungen – entgegen einem Trend in der aktuellen öffentlichen Debatte – datenschutzrechtskonform und unter Wahrung des Arztgeheimnisses einsetzen können.
sic! 12/2020

Identität und ihre Identifikatoren

Fachbeitrag

Identität und ihre Identifikatoren

In der physischen Welt ist unsere Identität durch Abgleich innerer und äusserer Wahrnehmungen geformt. Der amtliche Name spielt nur in rechtsverbindlichen Interaktionen eine Rolle und dient als verbindlicher Identifikator. Der Mensch bleibt aber der «Anker»; von ihm werden die Attribute erfasst und an ihm können sie überprüft werden. Bei der digitalen Identität ist die physische Person durch einen meist eindeutigen Bezeichner – den Identifikator – ersetzt. Die der Person zugeordneten Merkmale werden von dem «Besitzer» des Identifikators kontrolliert. Dieser bestimmt, unter welchen Umständen Daten in die Sammlung aufgenommen respektive angepasst werden. Auch wenn die Person nicht bekannt ist, kann doch mit den gesammelten Merkmalen ein Personenprofil aufgebaut und schlussendlich die Person (wieder)erkannt werden. Dabei ist eine gewisse Ungenauigkeit tolerierbar, wie zum Beispiel beim Browser-Fingerprint – einem Identifikator, der für Marketingzwecke eine ausreichende Identifikation erlaubt.
digma 3/2020

Identifizierung in der virtuellen Welt

Fachbeitrag

Identifizierung in der virtuellen Welt

In der virtuellen Welt geschieht die Identifizierung in der Regel anhand weniger, meist selbst deklarierter Attribute. In der realen Welt und im E-Government hingegen ist die staatliche (zivile) Identität gefordert. Während Letztere in der realen Welt durch den Staat sichergestellt ist, sollen dies nun in der virtuellen Welt private Identifizierungsdienstanbieter (IdP) im Auftrag des Staats übernehmen. Diesen IdP muss absolut vertraut werden können, da IdP nicht nur von Kunden angewählte Stellen im Internet sehen können, sondern theoretisch auch Identitätsdiebstahl begehen könnten. Die Überprüfung der Sicherheit von IdP umfasst alle Elemente und Verfahren von der Registrierung über die Authentisierung bis hin zu organisatorischen und rechtlichen Fragen wie Verfügbarkeit, Aufsicht, Haftung und Maturität.
digma 3/2020

Elektronische Identität für die Schweiz

Fachbeitrag

Elektronische Identität für die Schweiz

Der Beitrag zeigt anhand einer typischen E-Commerce-Transaktion mittels E-ID auf, welche Akteure Daten bearbeiten und an welche gesetzlichen Rahmenbedingungen diese gebunden sind. Dabei wird ersichtlich, dass klare Unterschiede für die Identity-Provider und die E-ID-verwendenden Dienste in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung existieren. Während das BGEID einen differenzierten Pflichtenkatalog aufstellt für die Datenbearbeitung der Identity-Provider (z.B. Verbot des Verkaufs von Nutzungsprofilen, Datenbearbeitung in der Schweiz, klare Löschungspflichten), werden die E-ID-verwendenden Dienste im BGEID nur punktuell adressiert. Für Letztere gilt das DSG und somit auch die Pflicht, den Datenschutz durch technische und organisatorische Massnahmen sicherzustellen.
digma 3/2020

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Fachbeitrag

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5, 15 und 25 DSG). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen.
digma 3/2020

Cybersecurity und Cyberresilienz

Fachbeitrag

Cybersecurity und Cyberresilienz

Stellen Sie sich vor, Ihre IT-Systeme sind Opfer eines Cyberangriffes. – Aktuell werden täglich mehrere Millionen Cyberangriffe weltweit gestartet, wobei selbstverständlich nicht alle erfolgreich verlaufen. Besonders gefährdet sind kritische Infrastrukturen wie Wasser- und Elektrizitätswerke oder Unternehmen im Gesundheitsbereich (insbesondere Spitäler).
digma 3/2020

Rechte an Sachdaten

Fachbeitrag

Rechte an Sachdaten

Die Debatte über die Einführung ­eines speziellen Eigentumsrechts für Sachdaten wird derzeit intensiv geführt. Nachfolgend wird die Ansicht vertreten, dass sich die Rechte an Sachdaten bereits nach geltender Rechtsordnung einer bestimmten Person zuweisen lassen. Es besteht somit kein Bedarf zur Einführung ­eines speziellen Eigentumsrechts an Sachdaten.
sic! 7-8/2020

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