Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 den weltweit ersten Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz, – kurz KI, – in Form einer Verordnung vorgelegt. Mit dem Beitrag soll beispielhaft gezeigt werden, dass die Anforderungen an einen Einsatz von KI über datenschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen.