In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Auskunftsbegehren von Arbeitnehmern besonders nach einer Kündigung durch die Arbeitgeberin ein Dauerbrenner. Häufig verlangen die Arbeitnehmer eine Kopie ihres Personaldossiers, und besonders oft werden Auskunftsbegehren von anwaltlich vertretenen Arbeitnehmenden gestellt. Arbeitnehmende begründen ihren Auskunftsanspruch meist mit dem in Art. 25 DSG verankerten datenschutzrechtlichen Auskunftsrecht. Allerdings verkennen sie zuweilen, dass das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht einen datenschutzrechtlichen Zweck hat - und nicht der Beweismittelbeschaffung für allfällige Zivilprozesse. David Vasella und Irène Suter-Sieber befassen sich in ihrem Beitrag mit den gesetzlich vorgesehenen Gründen, die eine Einschränkung der Auskunft erlauben, beleuchten die Umstände, unter denen ein Auskunftsbegehren als zweckwidrig und rechtsmissbräuchlich einzustufen ist und zeigen die Rechtsfolgen auf, die sich im Falle einer unrechtmässigen Verweigerung der Auskunft für die Arbeitgeberin ergeben.