Neues DSG und Webseiten – ist Ihre Webseite bereit?
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Datenschutzerklärung
Dass eine Datenschutzerklärung zu einer Webseite gehört, dürfte hoffentlich längst als Selbstverständlichkeit gelten. Was auf jeden Fall geprüft werden sollte, ist, ob die Datenschutzerklärung vollständig und noch aktuell ist. Im Rahmen der Informationspflichten unter dem neuen DSG muss verschiedenen Punkten Rechnung getragen werden.
Klar sein muss:
Wer ist verantwortlich? Zu welchen Zwecken werden die Personendaten bearbeitet? Kategorien von Empfängern Übermittlungen ins Ausland sind klar offenzulegenIhre Datenschutzerklärung dürfen Sie gerne auf Ihrer Website prominent zeigen. Auf der ersten Kommunikationsebene muss sie zumindest abgerufen werden können.
Cookies & Co.
Über Cookies wurde schon viel geschrieben, es ist und bleibt ein aktuelles Thema. Neben Cookies spielen Tools, Plug-ins, iFrames und dergleichen ebenso eine wichtige Rolle. Empfehlenswert ist zu prüfen, ob man genau im Bilde ist, welche Cookies, Tools, Plug-ins, iFrames, etc. zu welchen Zwecken verwendet werden. Es ist nicht selten, dass dabei auch Personendaten in Drittstaaten transferiert werden. Man sollte...
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