Unternehmen wollen Daten von ihren Kunden, so viel ist klar. Unternehmen wollen diese Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeiten, insbesondere auch, um Marketing im weitesten Sinn zu betreiben. Auch das ist nicht neu. Dabei wollen sie ihre Kunden so wenig wie möglich belästigen, was einerseits kundenfreundlich ist, aber andererseits aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch sein kann. Der Datenschutz in Form der EU-DSGVO verlangt für die Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage, diese wird von den Unternehmen häufig in Form der Einwilligung gesucht. Dieses Verhalten wird von gewissen europäischen Behörden durch ihre Praxis und Richtlinien aktiv unterstützt. Dies führt oft dazu, dass Unternehmen, die bekanntlich Daten wollen, aber gleichzeitig ihre Kunden nicht belästigen möchten, zu einer mehr oder weniger gebündelten Einwilligung greifen.