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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.

Rechtsprechung
Datenschutzverletzungen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.

I. Sachverhalt

Milko Škoberne («Der Kläger»), ein ehemaliger Richter aus Slowenien, wurde im Dezember 2013 wegen Bestechung im Zusammenhang mit einem Korruptionsfall, an dem eine Person namens E.Ć. beteiligt war, verurteilt. Die Beweismittel gegen ihn umfassten Aussagen von E.Ć. bei der Polizei, die durch Aussagen anderer Personen bestätigt wurden, sowie elektronische Kommunikationsdaten, die von Telekommunikationsdienstleistern bereitgestellt und von der Polizei analysiert wurden.

Die Beschwerde des Klägers bezog sich darauf, dass das erstinstanzliche Gericht sich bei seiner Verurteilung auf Daten stützte, die von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste gesammelt wurden und die damals gesetzlich verpflichtend für 14 Monate aufbewahrt werden mussten. Diese Beanstandung wurde jedoch von den angerufenen Gerichten zurückgewiesen, die insbesondere feststellten, dass die fraglichen Daten vor der Ungültigerklärung des Datenspeicherungsregimes durch das Verfassungsgericht im Jahr 2014 konsultiert worden waren und dass

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iusNet DigR 01.03.2024

 

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