Die Grenzen des Datenhandels: neue Klarstellungen des EuGH zum Zwangsverkauf von Datenbank mit personenbezogenen Daten
Die Grenzen des Datenhandels: neue Klarstellungen des EuGH zum Zwangsverkauf von Datenbank mit personenbezogenen Daten
Die Grenzen des Datenhandels: neue Klarstellungen des EuGH zum Zwangsverkauf von Datenbank mit personenbezogenen Daten
Sachverhalt
Das Bezirksgericht der Stadt Warschau, in Polen, äusserte Zweifel hinsichtlich der Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung der Datenbank einer insolventen Gesellschaft, da sie die persönlichen Daten vieler Benutzer enthielt.
Die Vorlagefrage, die dem Gericht im Rahmen dieses Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt hatte, war die folgende:
Die kombinierten Bestimmungen von Art. 5 Abs. 1 Bst. a) und Art. 6 Abs. 1 Bst a. c und e sowie Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) müssen dahingehend ausgelegt werden, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die den Verkauf einer Datenbank im Rahmen eines Exekutionsverfahrens ermöglicht, welche personenbezogene Daten enthält, ohne dass die betroffenen Personen dieser Daten einen solchen Verkauf zugestimmt haben?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüft somit einen spezifischen Fall im Hinblick auf das DSGVO und Stellung zu einigen Schlüsselelementen...
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