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Datenschutz allgemein; a-110-00

«Big Data» ohne Datenschutz-Leitplanken

Fachbeitrag

Die Herausforderungen für den Datenschutz bei «Big Data» sind enorm – eine Lösung ist (noch) nicht absehbar.

«Big Data» ist zurzeit ein Schlagwort, das aber viel mehr Zündstoff für den Datenschutz enthält, als bisher gesehen wird. Bei «Big Data» ist davon auszugehen, dass auch anonyme Daten potenziell einen Personenbezug aufweisen. Will man dies berücksichtigen, würden Datenschutzgesetze generell bei allen Daten zur Anwendung gelangen. Diese Auslegung ist heute nicht Praxis, weshalb «Big Data» ins Niemandsland des Datenschutzes zu liegen kommt: Anonyme Daten fallen nicht unter die Datenschutzgesetzgebung. Je grösser die Datenmenge wird, desto höher wird indessen die Wahrscheinlichkeit einer Reidentifizierung.
digma 1/2013

Rechtliche Stolpersteine bei «BYOD»

Fachbeitrag

Arbeits- und datenschutzrechtliche Gedanken zum aktuellen Trend «Bring Your Own Device» (BYOD)

«Bring Your Own Device» (BYOD) ist in vielen Unternehmen – ob bewusst oder nicht – wohl schon Realität. Arbeitgeber sollten sich deshalb mit den entsprechenden Fragestellungen auseinandersetzen, selbst wenn sie nicht beabsichtigen, eine BYOD-Strategie umzusetzen. Optiert ein Arbeitgeber für BYOD, so stellen sich arbeits- wie auch datenschutzrechtliche Fragen. Die Umsetzung der technischen Massnahmen muss auf die rechtlichen Vorgaben abgestimmt werden. Umgekehrt müssen die technischen Massnahmen auch mit organisatorischen Mitteln ergänzt und umgesetzt werden. Ein Arbeitgeber ist gut beraten, die relevanten Punkte in einer BYOD-Policy, entsprechenden Weisungen und Reglementen, allenfalls sogar im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Mit einer möglichst klaren Regelung kann er spätere Probleme vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.
digma 4/2012

Der Begriff der Personendaten

Fachbeitrag

Herausforderungen an die Rechtsetzung und Rechtsprechung im kommunikationstechnologischen Kontext

Körperscanner, Data Mining, Google Street View usw. sind Schlagworte, die nicht nur das öffentliche Interesse wecken, sondern auch das Datenschutzrecht herausfordern. Kann der herkömmliche Begriff der Personendaten mit den rasanten kommunikationstechnologischen Entwicklungen noch Schritt halten? Die Autoren kommen zum Schluss, dass die Offenheit und Dynamik des Begriffs keinen Raum für grundsätzliche Zweifel am Konzept der Personendaten lassen. Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich dennoch, etwa wenn Personendaten im grossen Stil, systematisch und grenzüberschreitend gesammelt, gespeichert und veröffentlicht werden oder wenn unkontrolliert und unbemerkt bei unzähligen Handlungen des täglichen Lebens Datenspuren hinterlassen werden. Die grosse Herausforderung für das Datenschutzrecht der Zukunft wird deshalb sein, das grund- und menschenrechtliche informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Menschen zu stärken und zu wahren.
digma 4/2011

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