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Beschaffung von Künstlicher Intelligenz durch öffentliche Stellen

Beschaffung von Künstlicher Intelligenz durch öffentliche Stellen

Fachbeitrag
Künstliche Intelligenz

Beschaffung von Künstlicher Intelligenz durch öffentliche Stellen

1. Einführung

Im aktuellen Hype Cycle um Artificial Intelligence (AI) herrscht eine schier unüberschaubare Publikationsflut. Eine Vielzahl an Wegleitungen, Richtlinien und Grundsatzpapieren für den Einsatz von AI in der öffentlichen Verwaltung und im Privatsektor mitsamt Hilfestellungen für die Errichtung eines AI Governance Frameworks 1 sind inzwischen verfügbar, auch in der Schweiz 2 . Der EU Artificial Intelligence Act (Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (Gesetz über Künstliche Intelligenz, nachfolgend der «Entwurf AI Act»)) soll nach der am 8. Dezember 2023 erreichten politischen Einigung in Kürze, voraussichtlich im April 2024, in seiner definitiven Fassung publiziert werden. Der AI Act wird diese Publikationsflut nochmals beschleunigen und hoffentlich konkretisieren. Derweil setzen öffentliche Stellen sowohl in der EU als auch in der Schweiz AI-Systeme bereits ein. Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Inneren in Deutschland einen Marktplatz für AI Anwendungen 3 geschaffen. Das Competence Network for Artificial Intelligence (CNAI) führt eine AI Projektdatenbank 4 , der Kanton Zürich hat eine KI-Innovationssandbox 5...

iusNet DigR 31.01.2024

 

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