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Die Rolle der Datenschutzberaterin / des Datenschutzberaters unter dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz

Gesetzgebung
DSG

Die Rolle der Datenschutzberaterin / des Datenschutzberaters unter dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz

Unter dem revidierten Schweizer Datenschutzrecht, welches am 1. September 2023 in Kraft treten wird, sind Bundesorgane verpflichtet, eine Datenschutzberaterin oder einen Datenschutzberater zu bestellen. Für private Verantwortliche ist die Bestellung weiterhin freiwillig. In diesem Aufsatz wird die Rolle der Datenschutzberaterin/des Datenschutzberaters besprochen mit spezifischem Fokus auf den Rechten, Pflichten und Risiken für juristische Personen, die als externe Datenschutzberater ihre Dienste anbieten.
iusNet DigR 26.03.2023

Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

Gesetzgebung
DSG

Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

Per 1. September 2023 tritt die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft. Zusammen mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz (nDSG) bilden diese Bestimmungen das neue Fundament zum Schutz personenbezogener Daten in der Schweiz.
iusNet DigR 26.09.2022

Vernehmlassung E-ID

Gesetzgebung
Cyber Security
DSG

Vernehmlassung E-ID

Am 7. März 2021 lehnte die Schweizer Bevölkerung das Bundegesetz über elektronische Identifizierungsdienste ab. Nun geht eine neue Version bis Oktober 2022 in die Vernehmlassung.
iusNet DigR 25.07.2022

Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Fachbeitrag
DSG

Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Im Rahmen der Revision des DSG sind Pensionskassen gehalten, ihre Datenbearbeitungsprozesse und insbesondere auch die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen neu zu überprüfen. Die Pensionskassen unterstehen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Datenbearbeitungsvorschriften der Bundesorgane und benötigen daher für jede Übermittlung von Personendaten eine Rechtsgrundlage, soweit sie die obligatorische berufliche Vorsorge durchführen (Art. 19 DSG und Art. 36 nDSG). Im überobligatorischen Bereich braucht es keine spezifische Rechtsgrundlage. U.E. eignet sich die von einzelnen Pensionskassen zur Datenübermittlung an Dritte vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG zur Legitimation von Datentransfers. Diese Rechtsgrundlage verbleibt auch nach in Krafttreten des nDSG.
Johanna A. Moesch
Evelyn Schilter
iusNet DigR 28.02.2022

Videokonferenzsysteme – auf was unter dem schweizerischen Datenschutzrecht zu achten ist.

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
DSG

Videokonferenzsysteme – auf was unter dem schweizerischen Datenschutzrecht zu achten ist.

Videokonferenzen sind seit Beginn der Pandemie nicht mehr wegzudenken und es darf angenommen werden, dass sie bleiben werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick auf was bei der datenschutzrechtlichen Prüfung für den Einsatz von Videokonferenzsystemen zu achten ist.
Caroline Danner
iusNet DigR 23.11.2021

Mangelhaft pseudonymisierte Daten bleiben Personendaten

Rechtsprechung
DSG
Data Governance und Compliance
Datenschutzverletzungen

Mangelhaft pseudonymisierte Daten bleiben Personendaten

Das Handelsgericht kam in einem weiteren Entscheid zu den sog. Leaver-Listen im Rahmen des DoJ-Programs zum Ergebnis, dass mangelhaft pseudonymisierte Daten für den Empfänger Personendaten sind, sind insb. wenn mit einem möglicherweise erfolgreichen Amts- oder Rechtshilfeverfahren, Personen re-identifizierbar sind.
iusNet DigR 23.11.2021

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