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Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

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DSG

Die neue Datenschutzverordnung im Schweizer Datenschutzrecht

Per 1. September 2023 tritt die neue Datenschutzverordnung (DSV) und die neue Verordnung über die Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) in Kraft. Zusammen mit dem totalrevidierten Datenschutzgesetz (nDSG) bilden diese Bestimmungen das neue Fundament zum Schutz personenbezogener Daten in der Schweiz. Wie nach bisherigem Recht gelten neben dem nDSG und DSV in vielen Bereichen Spezialgesetze und -normen, die ebenfalls datenschutzrechtliche Bestimmungen enthalten bzw. aus dem Persönlichkeitsrecht hervorgehen (bereichsspezifische Datenschutznormen, beispielsweise Art. 328b OR, SR 220; Art. 27 und 28 ZGB, SR 210; Art. 42c FINMAG, SR 956.1; Art. 321 StGB, SR 311.0; Art. 47 BankG, SR 952.0; Art. 6 GwG, SR 955.0; Art. 26 Informationssicherheitsgesetz, SR 126; FINMA Rundschreiben 2008/21 Operationelle Risiken) sowie anwendbares kantonales Recht (BBl 2017 6941, 6953). Die an der Sitzung des Bundesrates vom 31. August 2022 beschlossenen neuen Ausführungsbestimmungen zum nDSG soll es Unternehmen erlauben, bis in einem Jahr alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts getroffen zu haben.

Der Entwurf zur revidierten Datenschutzverordnung wurde in der...

iusNet DigR 26.09.2022

 

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