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Neues vom EDÖB: Mitteilung des EDÖB zu den neuen Standardvertragsklauseln

Neues vom EDÖB: Mitteilung des EDÖB zu den neuen Standardvertragsklauseln

Gesetzgebung
DSG
DSGVO
Datentransfer

Neues vom EDÖB: Mitteilung des EDÖB zu den neuen Standardvertragsklauseln

Ziel dieser Mitteilung des EDÖB ist die Prüfung, ob ein Datenexporteur die Standardvertragsklauseln verwenden kann, um Datenübermittlungen (Datenexporte) in ein Drittland ohne angemessenen Datenschutz abzusichern. 

Meldepflicht bei Anwendung von anerkannten Standardvertragsklauseln

Nach Art. 16 Abs. 2 Bst. d revDSG, dass voraussichtlich in der zweiten Hälfte von 2022 in Kraft tritt, wird neu keine Meldung an den EDÖB notwendig sein, bei der Anwendung der anerkannten Standardvertragsklauseln.

Wie soll mit den “alten” Vertragsklauseln umgegangen werden?

  • Ab dem 27.09.2021 sind die alten Vertragsklauseln nicht mehr anerkannt und es können keine Neuanmeldungen beim EDÖB vorgenommen werden. 
  • Die bestehenden Verträge können bis zum 01.01.2023 in bestehender Form beibehalten werden sofern keine wesentlichen Änderungen beim Vertrag oder bei der Datenbearbeitung vorgenommen werden. 
  • Nach dem 01.01.2023: Es sind alle Verträge durch die neuen Standardvertragsklauseln zu ersetzen. Andere Musterklauseln oder Verträge sind aktuell keine vorhanden.

Die neuen...

iusNet DigR 29.09.2021

 

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