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Datenschutz allgemein; a-110-00

Identifizierung in der virtuellen Welt

Fachbeitrag

Was heisst Identifizierung eigentlich und wo braucht man welche Art von Identifizierung?

In der virtuellen Welt geschieht die Identifizierung in der Regel anhand weniger, meist selbst deklarierter Attribute. In der realen Welt und im E-Government hingegen ist die staatliche (zivile) Identität gefordert. Während Letztere in der realen Welt durch den Staat sichergestellt ist, sollen dies nun in der virtuellen Welt private Identifizierungsdienstanbieter (IdP) im Auftrag des Staats übernehmen. Diesen IdP muss absolut vertraut werden können, da IdP nicht nur von Kunden angewählte Stellen im Internet sehen können, sondern theoretisch auch Identitätsdiebstahl begehen könnten. Die Überprüfung der Sicherheit von IdP umfasst alle Elemente und Verfahren von der Registrierung über die Authentisierung bis hin zu organisatorischen und rechtlichen Fragen wie Verfügbarkeit, Aufsicht, Haftung und Maturität.
digma 3/2020

Elektronische Identität für die Schweiz

Fachbeitrag

Datenflüsse im Zusammenhang mit der elektronischen Identität auf dem Prüfstand: Gesetzliche Rahmenbedingungen der E-ID

Der Beitrag zeigt anhand einer typischen E-Commerce-Transaktion mittels E-ID auf, welche Akteure Daten bearbeiten und an welche gesetzlichen Rahmenbedingungen diese gebunden sind. Dabei wird ersichtlich, dass klare Unterschiede für die Identity-Provider und die E-ID-verwendenden Dienste in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung existieren. Während das BGEID einen differenzierten Pflichtenkatalog aufstellt für die Datenbearbeitung der Identity-Provider (z.B. Verbot des Verkaufs von Nutzungsprofilen, Datenbearbeitung in der Schweiz, klare Löschungspflichten), werden die E-ID-verwendenden Dienste im BGEID nur punktuell adressiert. Für Letztere gilt das DSG und somit auch die Pflicht, den Datenschutz durch technische und organisatorische Massnahmen sicherzustellen.
digma 3/2020

Cybersecurity und Cyberresilienz

Fachbeitrag
Stellen Sie sich vor, Ihre IT-Systeme sind Opfer eines Cyberangriffes. – Aktuell werden täglich mehrere Millionen Cyberangriffe weltweit gestartet, wobei selbstverständlich nicht alle erfolgreich verlaufen. Besonders gefährdet sind kritische Infrastrukturen wie Wasser- und Elektrizitätswerke oder Unternehmen im Gesundheitsbereich (insbesondere Spitäler).
digma 3/2020

Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Fachbeitrag

Welche Hürden stellt die Informationssicherheit der Digitalisierung des Gesundheitswesens in den Weg?

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen Fehlbehandlungen, durch falsche manuelle Eingaben verursacht, verhindert, aber auch der Kostenanstieg gebremst werden. Damit Patienten aber nicht zu Schaden kommen oder ihre Datenschutzrechte verletzt werden, müssen alle involvierten (Software-)Systeme korrekt miteinander kommunizieren und sicher konfiguriert sein. Deshalb darf bei dem rasanten Tempo der Digitalisierung die Informationssicherheit nicht vernachlässigt werden. Diese wird aber oft übersehen oder sogar als Hindernis bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens betrachtet. Warum ist dies so und wie können die Ursachen bei einer konsequenten Umsetzung vermieden werden?
digma 2/2020

Gesundheitsdaten in der digitalen Welt

Fachbeitrag
Trotz der dynamischen Entwicklung in der Informationstechnologie und der Digitalisierung im Medizinalbereich besteht bislang kein einheit­liches Gesundheitsdatenrecht. Der Gesetzgeber reagiert vielmehr mit Spezialerlassen, die den Fokus auf ein Gebiet richten und nebenher das Handling der Daten, die Zustimmungserfordernisse und Zuständigkeiten regeln. Der Beitrag bietet einen streiflichtartigen Überblick über das umfangreiche Gebiet und zeigt ausgewählte Problemstellungen auf.
sic! 4/2020

Datenschutz auf der Intensivstation

Fachbeitrag
Das Datenschutzrecht wurde und wird umfassend revidiert, es beruht aber noch immer auf Konzepten aus den 1960er- und 1970er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Es erstaunt deshalb wenig, dass das geltende (und künftige) Recht nicht in der Lage ist, die heutigen Probleme überzeugend zu lösen. Dieser Beitrag legt den Finger auf die wunden Punkte und versucht, erste Schritte hin zu einem neuen Ansatz zu skizzieren. Er ist bewusst provokativ gehalten und hofft, eine (längst überfällige) Diskussion zu den Grundfragen des Datenschutzrechts anzuregen.
digma 4/2019

Datenmärkte ohne «Dateneigentum»

Fachbeitrag

Wie der Handel mit Personendaten durch Anpassungen des Datenschutzrechts gefördert werden könnte

Der rechtliche Rahmen hat massgeblichen Einfluss auf die Handelbarkeit von Personendaten. Einerseits ermöglicht das Datenschutzrecht, Personendaten faktisch zu übertragen und damit zu handeln. Durch die freie Widerrufbarkeit der Einwilligung und Regelungen wie z.B. des Zweckbestimmungsgrundsatzes schränkt das Datenschutzrecht den Handel mit Personendaten andererseits ein. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht, denn es liegt kein Marktversagen vor: Unternehmen können sich über die Primärmärkte und durch Nutzen von «Datenderivaten» genügend Daten beschaffen, um innovative Technologien und Geschäftsideen umzusetzen. Soll der Handel mit Personendaten gleichwohl gefördert werden, könnte die freie Widerrufbarkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung eingeschränkt werden.
digma 4/2019

Datenzuordnung und Datenzugang

Fachbeitrag

Eine Übersicht über Stand und Entwicklungspotenziale zweier komplementärer Aspekte der Datenpolitik

Der vorliegende Beitrag stellt die Rechtslage in Bezug auf Datenzuordnung und Datenzugang überblicksartig dar und geht jeweils auch auf die möglichen Entwicklungen de lege ferenda ein. Er zeigt auf, dass die Zuordnung von Daten und der Zugang dazu komplementär sind: Je stärker die Zuordnung zu einem Rechtsträger ist, desto schwieriger wird es für Dritte, die Daten zu nutzen. Gegenwärtig besteht kein Instrument, um Daten als solche jemandem rechtlich zuzuordnen, und vorderhand wird auch kein solches Instrument eingeführt werden. So wird deutlich, dass Daten ihren Inhabern meist faktisch zugeordnet sind. Entsprechend kann ein Interessenausgleich zwischen dem Dateninhaber und Dritten auch nicht mit Einschränkungen bzw. Schranken eines bestehenden Rechts erzielt werden – es braucht dafür Datenzugangsrechte.
digma 4/2019

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