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Datenzuordnung und Datenzugang

Datenzuordnung und Datenzugang

Fachbeitrag

Datenzuordnung und Datenzugang

Alfred Früh ,
Dr. iur., Rechtsanwalt, Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) und Fellow der Digital Society Initiative DSI, Universität Zürich

Der vorliegende Beitrag stellt die Rechtslage in Bezug auf Datenzuordnung und Datenzugang überblicksartig dar und geht jeweils auch auf die möglichen Entwicklungen de lege ferenda ein. Er zeigt auf, dass die Zuordnung von Daten und der Zugang dazu komplementär sind: Je stärker die Zuordnung zu einem Rechtsträger ist, desto schwieriger wird es für Dritte, die Daten zu nutzen. Gegenwärtig besteht kein Instrument, um Daten als solche jemandem rechtlich zuzuordnen, und vorderhand wird auch kein solches Instrument eingeführt werden. So wird deutlich, dass Daten ihren Inhabern meist faktisch zugeordnet sind. Entsprechend kann ein Interessenausgleich zwischen dem Dateninhaber und Dritten auch nicht mit Einschränkungen bzw. Schranken eines bestehenden Rechts erzielt werden – es braucht dafür Datenzugangsrechte.

Nach der Diskussion über die Notwendigkeit eines «Daten­eigentums» rückt nun in den Vordergrund, ob und wozu künftig Datenzugangsrechte notwendig sind.

Seit einiger Zeit...

digma 4/2019

 

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