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Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Wie das neue DSG umsetzen? Der Einstieg mit einem Bearbeitungsverzeichnis.

Viel kommentiert, oft beklagt und manchmal besungen: Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Aber was heisst das nun für ein Unternehmen, das keine interne Rechtsabteilung hat, geschweige denn einen Datenschutzexperten in seinen Reihen zählt, und bislang die paar arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten extern abklären und erledigen hat lassen?

Die Pflichten, ob nun neu oder nicht, werden gebetsmühlenartig repetiert, beinahe aus dem Gesetz abgeschrieben, aber was es für das Unternehmen wirklich zu tun gibt, bleibt oft unterschlagen. Dabei ist Datenschutz in der Schweiz als Thema mit dem gegenwärtigen Gewicht ein ziemliches Novum, obwohl das alte DSG bereits 1992 erlassen wurde. Bislang wurde Datenschutz eher stiefmütterlich behandelt, wenn überhaupt. Ausnahme bleiben Unternehmen, die im Rahmen der Einführung der DSGVO in der EU/EWR ihre Hausaufgaben gemacht haben. Für alle anderen blieb Datenschutz eine Unbekannte. Das rächt sich nun. Das Bearbeitungsverzeichnis gemäss Art. 12 nDSG ist ein gutes Beispiel hierfür, sprich die Erstellung eines Verzeichnisses der Prozesse innerhalb der Organisation, die personenbezogene Daten...

iusNet DigR 23.01.2023

 

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