Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation
Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation
Hohes Risiko – kein Killerargument gegen Vorhaben der digitalen Transformation
Dr. iur. Adrian Lobsiger , LL.M. (Exeter), Rechtsanwalt , Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Bern *
Der Gesetzgeber des totalrevidierten Datenschutzgesetzes des Bundes von 2020 hat die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Risiken für die Grundrechte oder Persönlichkeit der Betroffenen als systemimmanente Erscheinung des digitalen Alltags betrachtet. Selbst wenn sich diese Risiken als hoch erweisen, sollen sie demzufolge von den Bearbeitungsverantwortlichen und der Datenschutzaufsicht des Bundes nicht per se als Killerargument gegen die Durchführung digitaler Projekte betrachtet werden. Wenn sich Verantwortliche entsprechender Projekte indessen scheuen, immanente Risiken zu evaluieren, adäquat zu bewerten und transparent auszuweisen, wird die Datenschutzaufsicht einschreiten.
Le législateur de la révision totale de la Loi fédérale sur la protection des données de 2020 a considéré les risques liés au traitement des données personnelles pour les droits fondamentaux ou pour la personnalité des personnes concernées comme un phénomène systémique inhérent au quotidien numérique. Même si ces risques...
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