Angesichts der raschen technologischen Entwicklung von System der Künstlichen Intelligenz in einem globalen politischen Kontext, in dem immer mehr Länder stark in diese Technologien investieren, will die EU die sich daraus ergebenden Chancen nutzen und die Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz zukunftssicher anzugehen.
Dazu veröffentlichte die EU-Kommission am 21. Mai 2021 einen Entwurf für einen Rechtsrahmen zur Regelung der Künstlichen Intelligenz, die sog. KI-Verordnung. Zugleich stellte sie einen überarbeiteten koordinierten Plan für KI-Systeme und -Anwendungen vor. Die EU-Kommission wendet keine pauschalen Vorschriften für alle Formen von KI an. Stattdessen folgt sie einem risikobasierten Ansatz. Ausgehend von definierten Risiken definierte sie Kategorien von KI-Systemen, die mehr oder weniger reguliert werden sollen. Unterschieden werden KI-Systeme die ausdrücklich verboten werden, weil diese als klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen gelten. Ein weiter Anwendungsbereich bilden KI-Systeme mit hohem Risiko, die stark reguliert werden. Schliesslich definiert die Verordnung KI-Systeme, von denen kein oder nur ein geringes Risiko ausgeht und die mit genügenden Transparenz-Regelungen begegnet werden können. Die Verordnung könnte in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 in einer Übergangszeit in Kraft treten.