Datenschutzrechtliche Überlegungen beim Geschäftsausstieg: Im Spannungsfeld zwischen Betroffenen- und Unternehmerinteressen
Datenschutzrechtliche Überlegungen beim Geschäftsausstieg: Im Spannungsfeld zwischen Betroffenen- und Unternehmerinteressen
Datenschutzrechtliche Überlegungen beim Geschäftsausstieg: Im Spannungsfeld zwischen Betroffenen- und Unternehmerinteressen
Die Geschäftsaufgabe, der Verkaufsprozess und die Geschäftsübertragung an einen neuen Eigentümer stellen datenschutzrechtlich höchst interessante, aber auch nicht unproblematische Phasen im Lebenszyklus eines Unternehmens dar. Für den Eigentümer geht es darum, sein Unternehmen möglichst attraktiv zu präsentieren, um so einen hohen Preis zu erzielen. Er hat somit ein Interesse daran, im Rahmen der Verkaufstransaktion den Käufern insbesondere die preissteigernden Informationen zu erteilen. Die Käufer sollen dabei Einsicht in wesentliche Dokumente der Zielgesellschaft, wie Verträge mit Kunden, Lieferanten und Banken sowie wichtige Arbeitsverträge erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl relevanter Dokumente und der zeitlichen sowie finanziellen Restriktionen ist die Anonymisierung dieser Daten weder praktikabel noch möglich. Bestehen nun derartige Informationen aus Personendaten, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Personendaten Dritten zugänglich gemacht werden dürfen. Der nachfolgende Artikel soll die wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Übermittlung von Personendaten im Rahmen einer Geschäftsaufgabe beantworten.
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