iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Developments, Challenges and Risks in the Realm of Artificial Intelligence - A Legal-methodological Prologue of Legal and Regulatory Responses

Developments, Challenges and Risks in the Realm of Artificial Intelligence - A Legal-methodological Prologue of Legal and Regulatory Responses
Künstliche Intelligenz | Regulierung | Risiken | Aufsicht | Kontrolle

Unternehmensdatenkapital – Bilanzierung und Bewertung

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance
In diesem Beitrag widmet sich Angelica M. Schwarz der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten in der Bilanz als Aktivum erfasst werden können. Sie untersucht die Aktivierungsvoraussetzungen nach Obligationenrecht (OR) und folgert, dass eine sorgfältige und einzelfallbasierte Beurteilung nur gelingen kann, wenn ein minimales Verständnis darüber besteht, wie eine Datenstrategie typischerweise aufgebaut ist. Es gilt der Grundsatz: Was der Berater nicht versteht, kann er rechtlich auch nicht einordnen. Der Datenarchitektur kommt im Rahmen der Datenstrategie eine wichtige Bedeutung zu, denn Daten werden für ein Unternehmen erst dann zu einem Asset, wenn im Rahmen des Veredelungsprozesses die Rohdaten zu entscheidungsnützlichen Informationen transformiert werden. Die Autorin kommt insgesamt zum Schluss, dass Daten als bilanzierbare Assets in Betracht zu ziehen sind. Sie ist sich jedoch auch bewusst, dass, obschon eine regelrechte "Dateneuphorie" herrscht, die Frage nach der Datenbilanzierung für viele Unternehmen (noch) eine Terra incognita ist. Dies erstaunt, zumal das OR-Rechnungslegungsrecht gar kein Bilanzierungswahlrecht vorsieht. Vielmehr statuiert das Regelwerk eine Aktivierungspflicht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Angelica M. Schwarz
iusNet DigR 30.10.2023

Oracle Datenschutzklage: Der EDÖB sieht keine Verletzung der Privatsphäre

Fachbeitrag
Sanktionen und Verfahren
Im Jahr 2022 wurde in den USA eine Klage gegen Oracle eingereicht, wonach das Unternehmen Daten von Milliarden von Internetnutzern ohne deren Einwilligung gesammelt und an Werbeunternehmen verkauft haben soll. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) leitete eine Untersuchung ein, um mögliche Verletzungen des Datenschutzes von in der Schweiz wohnhaften Personen zu prüfen. Nach Prüfung und Stellungnahme von Oracle in der Schweiz kam der EDÖB zum Schluss, dass Oracle in der Schweiz keine Datenschutzverletzungen begangen hat. Oracle konnte überzeugend darlegen, dass es die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten zu Werbezwecken von Personen in der Schweiz technisch unterbindet. Die Untersuchung gegen Oracle wurde gemäss Medienmitteilung vom 6. Oktober 2023 eingestellt.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 30.10.2023

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