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Der Fall Tesla: Datenschutz-Compliance und die Frage nach dem Erfordernis einer Meldung über die Verletzung der Datensicherheit

Der Fall Tesla: Datenschutz-Compliance und die Frage nach dem Erfordernis einer Meldung über die Verletzung der Datensicherheit
Verletzung der Datensicherheit | Personendaten | Offenlegung und Zugänglichmachen für Unbefugte

Der Angemessenheitsbeschluss des EU-US Data Privacy Frameworks – der finale Text und wie es weiter geht

Fachbeitrag
Datentransfer
Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika haben das EU-US Data Privacy Framework (EU-US DPF) unterzeichnet, ein wichtiges Abkommen über den angemessenen Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung von der EU in die USA. Die Europäische Kommission erliess am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US DPF, der es US-Unternehmen ermöglicht, Daten aus der EU zu empfangen, ohne zusätzliche Genehmigungen einholen zu müssen. Dieser Beschluss folgte auf die Verabschiedung der Executive Order 14086 durch die USA, um die Anforderungen des Schrems-II-Urteils zu erfüllen. Das EU-US DPF etabliert verbindliche Datenschutzprinzipien für teilnehmende US-Unternehmen und stellt sicher, dass der Datenzugriff durch US-Behörden auf das notwendige Mass beschränkt wird. Es beinhaltet auch ein neues Datenschutzgericht in den USA, das Beschwerden von betroffenen Personen in der EU über den Datenzugriff durch US-Nachrichtendienste prüft und entscheidet. Der Angemessenheitsbeschluss zielt darauf ab, den reibungslosen Datenfluss zwischen der EU und den USA zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz der Privatsphäre und der Grundrechte der betroffenen Personen zu gewährleisten. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Datenschutzmassnahmen in der Praxis angewendet werden und ob sie insbesondere den Bedenken des Europäischen Datenschutzausschusses gerecht werden.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 24.07.2023

Die Haftung von Online-Plattformen – am Beispiel der Verfahren Peterson/Google und Elsevier/Cyando vor dem EuGH

Fachbeitrag
Sanktionen und Verfahren
Der vorliegende Beitrag zeigt auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Online-Plattformen nach europäischem Recht für Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen der Plattformnutzer, verantwortlich gemacht werden können. Dies geschieht am Beispiel der beiden vor dem EuGH anhängigen Rechtsstreitigkeiten Frank Peterson gegen Google Inc. und Elsevier Inc. gegen Cyando AG. Dabei werden insbesondere die Schlussanträge des Generalanwalts näher beleuchtet, denen der EuGH in seinem Urteil vom 21. Juni 2021 weitgehend gefolgt ist. Und auch wenn nach dem Urteil des EuGH zwischenzeitlich insbesondere die DSM-Richtlinie und das Digital Servces Act in Kraft getreten sind, bleiben die beiden Rechtsstreitigkeiten wegweisend und relevant für verschiedene Grundfragen der Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und für künftige europäische Gesetzgebungsvorhaben in diesem Bereich. Insbesondere wurde das rechtliche und wirtschaftliche Spannungsfeld, in dem sich Online-Plattformen heute bewegen, näher beleuchtet. Nicht zuletzt sind diese beiden Rechtsstreitigkeiten auch im Hinblick auf den ab 2024 in der EU vollumfänglich geltenden Digital Services Act von besonderer Relevanz. Dabei wurden einige Konzepte mehr oder weniger vollständig übernommen (z.B. das Haftungsprivileg), aber auch Anpassungen vorgenommen (z.B. Einführung der sog. Good Samaritan Clause).
Remy Zgraggen
iusNet DigR 24.07.2023

Die 40 Mio EUR Busse - CNIL verhängt Sanktionen gegen Criteo

Rechtsprechung
Sanktionen und Verfahren

SAN-2023-009

Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL)
Aufgrund von Beschwerden von Privacy International und NOYB führte die CNIL mehrere Untersuchungen bei Criteo durch. Während diesen Untersuchungen befand die CNIL, dass es nicht genügend Nachweise für individuelle Einwilligungen von Betroffenen vorlagen, und den Informations und Transparenzpflichten ungenügend nachgekommen waren. Mit Entscheid vom 15. Juli verhängte zuständige Ausschuss der CNIL eine Busse von 40 Millionen Euro.
iusNet DigR 24.07.2023

CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

Rechtsprechung
Sanktionen und Verfahren
DSGVO
Die UNIFY-Tochter DOCTISSIMO wurde wegen Verstössen gegen den Datenschutz verurteilt. Es hatte Nutzerdaten unsachgemäß gespeichert, Gesundheitsdaten ohne Einwilligung verarbeitet und die Sicherheit der Website unzureichend gewährleistet. Die CNIL verhängte Bußgelder in Höhe von 280’000 € für Verstöße gegen die DSGVO und 100’000 € für Verstöße gegen das französische Datenschutzgesetz von 1978. Trotz späterer Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften bleibt das Unternehmen für frühere Versäumnisse haftbar.
iusNet DigR 24.07.2023

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