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EuGH stärkt Wettbewerbsbehörden - Datenschutz im Fokus des Meta-Falls

Rechtsprechung
Datenschutzverletzungen

EuGH i.S. C-252/21 v. 04.07.2023

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kartellbehörden bei Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, prüfen dürfen. Im langjährigen Streit zwischen der Facebook-Mutter Meta und dem Bundeskartellamt hat der EuGH festgestellt, dass personalisierte Werbung nicht als "berechtigtes Interesse" gilt, das jede Datenverarbeitung rechtfertigen kann. Zudem betonte der EuGH, dass die Einwilligung der Nutzer von Meta freiwillig sein muss und dass ein Ungleichgewicht zwischen den Nutzern und dem Unternehmen die Freiwilligkeit der Einwilligung beeinträchtigen kann. Das Bundeskartellamt muss nun prüfen, ob die Einwilligungen der Nutzer tatsächlich wirksam und freiwillig waren. Das wegweisende Urteil vom 4. Juli 2023 hat weitreichende Auswirkungen auf den Datenschutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum.
iusNet DigR 24.07.2023

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