Arbeits- und datenschutzrechtliche Herausforderungen
Der Einsatz von KI-Systemen im Bewerbungsverfahren gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird als grosse Chance gesehen, die Effizienz zu verbessern. Die KI kann in der Bedarfsplanung und Ansprache möglicher Kandidatinnen und Kandidaten, im Bewerbungsprozess und bei der Auswahl, sowie beim Abschluss des Bewerbungsprozesses zum Einsatz kommen.
Am 17. Mai 2024 hat das Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Ministertagung offiziell die Konvention zu Künstlicher Intelligenz, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verabschiedet. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an den eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat eine Orientierungshilfe zum Thema "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" veröffentlicht. Diese Anleitung richtet sich primär an Verantwortliche für die Implementierung von KI-Anwendungen und fokussiert sich auf Generative Künstliche Intelligenz, während Entwickler und Anbieter nur indirekt betroffen sind.
Die französische CNIL hat am 8. April 2024 Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Systemen veröffentlicht. Die Empfehlungen liefern sowohl rechtliche als auch technische Erläuterungen zwischen der DSGVO und der KI.
In seiner am 25. März 2024 publizierten Entscheidung hält der EDSB verschiedene Korrekturmassnahmen fest, die die EU-Institutionen umzusetzen haben, wenn sie Microsoft 365 weiterhin nutzen möchten.
Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) kam in der Rechtssache Urt. v. 24.04.2023, Az. 38 O 221/22 zum Schluss, dass das Recht auf Auskunft nicht übertragbar sei, ein Dritter ermächtigt werden könne, es geltend zu machen.