Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt die Sicherheitsvorkehrungen, die das systematische Erfassen von Telekommunikationsdaten begrenzen sollen.
Das innerstaatliche Recht muss ausreichende Schutzmassnahmen vorsehen, um eine verhältnismässige Nutzung der Telefonvorratsdatenspeicherung zu gewährleisten. Die Staaten müssen daher klare Rechtsgrundlagen vorsehen, die unter anderem die Zugänglichkeit des einschlägigen nationalen Rechts; der Umfang und die Dauer der geheimen Überwachungsmassnahmen; die Verfahren für die Speicherung, den Zugriff, die Prüfung, die Nutzung, die Kommunikation und die Vernichtung der abgefangenen Daten; die Genehmigungsverfahren; die Regelungen zur Überwachung der Durchführung geheimer Überwachungsmassnahmen; sowie etwaige Benachrichtigungsmechanismen und die Rechtsbehelfe, die das nationale Recht vorsieht, regeln.