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Frankreich: CNIL veröffentlicht Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Systemen

Frankreich: CNIL veröffentlicht Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Systemen

Rechtsprechung

Frankreich: CNIL veröffentlicht Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Systemen

Am 8. April 2024 veröffentlichte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) Empfehlungen zur Entwicklung von KI-Systemen. CNIL stellte klar, dass die Empfehlungen rechtliche und technische Erläuterungen zwischen der DSGVO und der KI liefern. Diese beinhalten:

  • Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung;
  • Festlegung eines Verarbeitungszwecks;
  • die rechtliche Qualifikation von KI-Systemanbietern (z. B. Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Unterauftragsverarbeiter);
  • die Rechtsgrundlage der Verarbeitung;
  • Durchführung von Tests und Überprüfungen;
  • Durchführung einer Folgenabschätzung;
  • Datenschutz im Systemdesign; Und
  • Datenschutz bei der Datenerhebung und -verwaltung.

Darüber hinaus hat die CNIL vorgesehen, weitere Empfehlungen zur KI im Rahmen der DSGVO zu veröffentlichen.

Die Empfehlungen der CNIL sind hier abrufbar: https://www.cnil.fr/fr/les-fiches-pratiques-ia 

 

iusNet DigR 30.05.2024

 

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