Arbeitswelt 4.0: KI-gestütztes Bewerbungsverfahren
Arbeitswelt 4.0: KI-gestütztes Bewerbungsverfahren
Arbeitswelt 4.0: KI-gestütztes Bewerbungsverfahren
Der Begriff Künstliche Intelligenz („KI“) ist en vogue und hat in vielen Lebensbereichen Einzug gefunden, so auch in der Arbeitswelt. Es besteht jedoch kein einheitliches Verständnis darüber, was Künstliche Intelligenz definiert. Die Schweiz kennt, Stand heute, keine Legaldefinition der Künstlichen Intelligenz („KI“). Der Bundesrat prüft aktuell Regulierungsansätze für die KI. Medienmitteilung des Bundesrats v. 22.11.2023, „Bundesrat prüft Regulierungsansätze für Künstliche Intelligenz“. 1
Im Gegensatz zur Schweiz definiert die EU Künstliche Intelligenz in der aktuellen Version der KI-Verordnung 2 (bekannt als „AI Act“) in Artikel 3 wie folgt: «KI-System: ein maschinengestütztes System, das so konzipiert ist, dass es mit unterschiedlichem Grad an Autonomie operieren kann und nach dem Einsatz Anpassungsfähigkeit zeigen kann, und das für explizite oder implizite Ziele aus den Eingaben, die es erhält, ableitet, wie es Ergebnisse wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen kann, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können». Vorliegend soll die Definition der KI-Verordnung als Orientierungshilfe dienen.
II. KI...
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