Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024
Rechtsprechung
Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat eine Orientierungshilfe zum Thema "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" veröffentlicht. Diese Anleitung richtet sich primär an Verantwortliche für die Implementierung von KI-Anwendungen und fokussiert sich auf Generative Künstliche Intelligenz, während Entwickler und Anbieter nur indirekt betroffen sind.
Die Orientierungshilfe behandelt die datenschutzrechtlichen Anforderungen in drei Phasen: Planung, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen.
Planungsphase:
- Verantwortliche sollen den Zweck und die Art der Anwendung überprüfen, um unnötige Datenverarbeitungsaktivitäten zu vermeiden
- Personendaten sollten möglichst nicht verwendet werden
- Bei grossen Sprachmodellen (LLMs) ist zu beachten, dass diese personenbezogene Daten enthalten können
- Es muss geklärt werden, ob Trainingsfehler Auswirkungen auf die Datenverarbeitung haben
- Eine Rechtsgrundlage ist erforderlich, wenn personenbezogene Daten für das Training genutzt werden
- Informations- und Transparenzpflichten müssen eingehalten werden, insbesondere bei automatisierten Einzelentscheidungen ...
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