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Mangelhaft pseudonymisierte Daten bleiben Personendaten

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Datenschutzverletzungen

Mangelhaft pseudonymisierte Daten bleiben Personendaten

Das Handelsgericht kam in einem weiteren Entscheid zu den sog. Leaver-Listen im Rahmen des DoJ-Programs zum Ergebnis, dass mangelhaft pseudonymisierte Daten für den Empfänger Personendaten sind, sind insb. wenn mit einem möglicherweise erfolgreichen Amts- oder Rechtshilfeverfahren, Personen re-identifizierbar sind.
iusNet DigR 23.11.2021