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Das vorgesehene revidierte Geldwäschereigesetz verpflichtet zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung des Kundenprofils

Das vorgesehene revidierte Geldwäschereigesetz verpflichtet zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung des Kundenprofils

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

Das vorgesehene revidierte Geldwäschereigesetz verpflichtet zur regelmässigen Überprüfung und Aktualisierung des Kundenprofils

Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 4. und 5. Februar 2021 der Revision des Geldwäschereigesetzes zugestimmt und folgt damit bei den offenen Punkten dem Ständerat. Im Oktober 2020 hatte die Kommission die Revision gemäss Vorlage des Ständerates noch abgelehnt. Damit folgt sie insbesondere der Ansicht, den Anwendungsbereich für verschiedene Beratungsdienstleistungen nicht auszudehnen. Zudem empfiehlt die Kommission auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung des Schwellenwertes für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel zu verzichten.

Ein weitaus gewichtigerer Aspekt der Revision wurde jedoch im Parlament soweit ersichtlich nicht vertieft behandelt oder scheint mindestens nicht besonderer Erörterungen zu erfordern: Die Umsetzung der zentralen Anliegen der Financial Action Task Force (FATF). Einer dieser Anforderungen ist die Pflicht zur periodischen Überprüfung der Aktualität der Kundendaten (sprich des Kundenprofil) und die Pflicht diese bei Bedarf zu aktualisieren. Die Anforderung der periodischen Überprüfung und Aktualisierung des Kundenprofils sollte ursprünglich in der Geldwäschereiverordnung-FINMA vom 3. Juni 2015 (GwV-FINMA) aufgenommen werden...

iusNet DigR 26.02.2021

 

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