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Personalisierte Medien und Unterhaltung

Fachbeitrag

Personalisierte Medien und Unterhaltung

«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts. Personalisierung wirft nicht zuletzt auch verfassungs- und rundfunkrechtliche Fragestellungen auf, insbesondere das Risiko einer zunehmenden Gesellschaftsfragmentierung zulasten eines demokratischen Diskurses. Mit diesem Aspekt schliesst der Beitrag im Sinne eines Ausblicks in die Zukunft der Medienlandschaft.
sic! 7-8/2018

Smart Contracts: Vertrags- und verfügungsrechtlicher Regelungsbedarf?

Fachbeitrag

Smart Contracts: Vertrags- und verfügungsrechtlicher Regelungsbedarf?

Der Smart Contract ist ein computergestütztes Transaktionsprotokoll, das den Leistungsaustausch von digital referenzierten «Produkten» ermöglicht. Das heutige Schuld- und Sachenrecht ist auf physische Güter ausgerichtet. Der Beitrag zeigt, dass der regulatorische Handlungsbedarf dennoch beschränkt ist; mit wenigen gesetzlichen Anpassungen lässt sich der Smart Contract in die Rechtsordnung integrieren.
sic! 6/2018

Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

Fachbeitrag

Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

Bitcoin und die zugrunde liegende Technologie der Blockchain sind längst keine Randphänomene mehr. Zwar ist Bitcoin in vielerlei Hinsicht neuartig. Das steht aber einer Einordnung als «Geld im weiteren Sinn» bzw. als «Kryptowährung» nicht im Weg. Bitcoin dient zurzeit primär als Spekulationsobjekt, aber auch zur Wertaufbewahrung und als Zahlungsmittel. Während das Bitcoin-System nur die Übertragung von Bitcoins erlaubt, ist die Blockchain von Ethereum, der zweitgrössten Kryptowährung, frei programmierbar und erlaubt die Emission beliebiger «Tokens». Diese können Währungen, Anleihen, Aktien oder beliebige andere Vermögenswerte mit oder ohne vom Emittenten garantierten Wert darstellen. Kryptowährungen haben das Potenzial, einen Digitalisierungsschub im Finanzbereich auszulösen. Um dieses Potenzial zu realisieren, bedarf es aber noch der Klärung verschiedener Rechtsfragen und der Beseitigung rechtlicher Hürden.
digma 1/2018

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Fachbeitrag

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

Personendaten ohne Identifizierbarkeit?

Fachbeitrag

Personendaten ohne Identifizierbarkeit?

Am Begriff des Personendatums hat sich auch mit der DSGVO nichts geändert. Es gilt nach wie vor der «relative» Ansatz, der darauf abstellt, ob derjenige, der Zugang zu bestimmten Daten hat, die davon betroffenen Personen identifizieren kann oder nicht. Das gilt auch in der EU, wo dies der EuGH mit seinem Entscheid betreffend IP-Adressen jüngst bestätigt hat. Daran ändert auch der Begriff der «Singularisierung» nichts. Ein Datensatz singularisiert eine Person, wenn er wie ein Fingerabdruck so speziell ist, dass er sich nur auf sie beziehen kann, auch wenn nicht bekannt ist, um wen es geht. Wie etwa bei genetischen Daten. Die DSGVO erwähnt die Singularisierung zwar als Indiz für eine Identifizierbarkeit, aber sie alleine genügt eben nicht. Hierzu stellt der Beitrag den «Referenzdaten-Test» vor: Demnach liegen Personendaten vor, wenn zwischen den fraglichen Daten und dem Bearbeiter bereits vorliegenden oder zugänglichen Datensätzen einer einzelnen, realen Person eine Übereinstimmung hergestellt werden kann. Genetische Daten und IP-Adressen sind daher nie per se Personendaten.
digma 4/2017

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Fachbeitrag

Ist Einwilligung gleich Einwilligung?

Stellen Sie sich vor, alle Einwilligungen sind gleich, aber einige Einwilligungen sind gleicher als andere. Wenn Sie dieser Satz an die Farm der Tiere von George Orwell erinnert, liegen Sie richtig. – Wie verhält es sich aber tatsächlich mit der Gleichheit von Einwilligungen und ist eine solche erstrebenswert?
digma 3/2017

ePatientendossier und Datenschutz

Fachbeitrag

ePatientendossier und Datenschutz

Herrscht seit dem Inkrafttreten der Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier am 15. April 2017 Datenschutzalarm? Nein, die Gesetzgebung zum elektronischen Patientendossier ist weitgehend datenschutzkonform ausgestaltet – der Weg dorthin war allerdings lang und von Stolpersteinen geprägt. Die meisten Stolpersteine liessen sich reduzieren oder beseitigen. Einige hat der Gesetzgeber wissentlich und willentlich belassen.
digma 3/2017

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Fachbeitrag

Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen

Mit der Totalrevision des Datenschutzgesetzes soll neu eine Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen eingeführt werden. Die vorgesehene Regelung ist grundsätzlich zu begrüssen, doch besteht in verschiedener Hinsicht Klärungsbedarf. Der vorliegende Beitrag stellt die vorgesehene Meldepflicht in ihren Grundzügen dar und zeigt offene Fragen und Lösungsansätze auf.
digma 3/2017

Vorteile und Probleme von Blockchains

Fachbeitrag

Vorteile und Probleme von Blockchains

Industrie, Staaten und Freiheitskämpfer sind alle an den Möglichkeiten von Blockchains interessiert. In diesem Artikel erläutern wir, was eine Blockchain eigentlich ist und welche verschiedene Typen von Blockchains prävalent sind. Anschliessend erläutern wir die derzeitigen Probleme heutiger Blockchains, wie zum Beispiel deren Skalierbarkeit und der Schutz der Privatsphäre, und beenden den Artikel mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten.
digma 2/2017

Ist auf unsere digitalen Assistenten Verlass?

Fachbeitrag

Ist auf unsere digitalen Assistenten Verlass?

Maschinelles Lernen hat in den letzten Jahren eine unglaubliche Popularität erlangt. Neben spektakulären Siegen im Schach, Jeopardy! und Go gibt es zahlreiche erfolgreiche Anwendungen in der Bild- und Spracherkennung, die immer öfter menschliche Fähigkeiten übertreffen. Anlass genug, um diese Technologie in kritische Felder wie medizinische Bildgebung und selbstfahrende Autos zu integrieren. Die meisten Systeme werden aber nicht mit Blick auf Sicherheit und Resilienz entworfen und können von jedem motivierten Angreifer mit einem guten Verständnis des Systems getäuscht werden. Die Wirksamkeit von Anwendungen mit maschinellem Lernen sollte daher nicht nur an ihrer Präzision gemessen werden, sondern auch an ihrer Widerstandskraft in einer feindlichen Umgebung.
digma 2/2017

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