Die TOTALENERGIES ELECTRICITÉ ET GAZ FRANCE («Unternehmen») wurde mit 1 Million Euro gebüsst, weil Privatpersonen bei der Ausübung ihrer Rechte auf Zugang oder Widerspruch gegen den Erhalt von Telefonanrufen zu Werbezwecken ungenügend oder gar nicht informiert wurden.
Der Ausschuss der CNIL (« Ausschuss ») prüfte wie das Unternehmen mit den Rechten von Personen umgeht, und insbesondere, wie die Anträge auf Ausübung der Betroffenenrechte, bearbeitet wurden. Diese Kontrolle diente auch der Prüfung der zur Verfügung gestellten Informationen, und wie Widersprüche gehandhabt wurden.
Dabei stellte der Ausschuss fest, dass das Unternehmen gegen das französische Gesetz über Post und elektronische Kommunikation (Art. L. 34-5 CPCE) sowie die Art. 12, 14, 15 und 21 DSGVO verstossen hat.
Gegen den Entscheid der CNIL kann innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe eine Beschwerde beim Staatsrat eingelegt werden.