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Kommentierung
DSGVO

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Die CNIL wertete Facebook France (FF) und Facebook Ireland Limited (FIL) mit zwei Fragebögen aus, um die Zwecke der Lese- und/oder Schreibvorgänge auszuwerten, die von der Website "facebook.com" aus im Terminal von in Frankreich ansässigen Nutzern durchgeführt werden, und um sie bestätigen zu lassen, dass FIL tatsächlich die Verantwortung für die Verarbeitung dieser Vorgänge hat. Die Unternehmen wurden ausserdem aufgefordert, ihre Organisation, ihre Aktivitäten und die Verbindungen zwischen ihnen zu erläutern. Letztere beantworteten diese Fragebögen am 21. Mai bzw. 11. Juni 2021 und bestätigten insbesondere, dass FIL als "für die Verarbeitung Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Bereitstellung des Facebook-Dienstes für Nutzer in der europäischen Region durchgeführt wird, einschliesslich der Vorgänge des Schreibens und Lesens von Cookies auf der Webseite "facebook.com fungiert. Anschliessend fand eine Untersuchung statt und die Berichterstatterin stellte Verletzungen des französischen Gesetzes «Informatique et Libertés» fest. Insbesondere wurde gerügt, dass den in Frankreich ansässigen Nutzern auf der Website "facebook.com" kein Mittel zur Verfügung stellte, um das Lesen und/oder Schreiben von Informationen in ihrem Terminal zu verweigern, das denselben Grad an Einfachheit aufwies wie das Mittel, das vorgesehen war, um der Nutzung zuzustimmen.

Gemäss Artikel 4 Absatz 11 der DSGVO muss eine Einwilligung, um wirksam eingeholt zu werden, eine "Willensbekundung in freier, spezifischer, in Kenntnis der Sachlage und unmissverständlich abgegebene Erklärung oder eine eindeutige positive Handlung sein, mit der die betroffene Person ihre Zustimmung erteilt". Die Tragweite dieses Artikels wird durch Erwägungsgrund 42 der DSGVO verdeutlicht, in dem es heisst: "Die Einwilligung sollte nicht als freiwillig erteilt angesehen werden, wenn die betroffene Person keine echte Wahlfreiheit hat oder nicht in der Lage ist, ihre...

iusNet DigR 31.01.2022

 

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