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CNIL publiziert Guideline für Chatbots

CNIL publiziert Guideline für Chatbots

Gesetzgebung
Data Governance und Compliance

CNIL publiziert Guideline für Chatbots

Um den Gesprächsfluss mit Chatbots aufrecht zu erhalten sowie die Historie des Austauschs aufbewahren zu können, werden häufig Cookies eingesetzt. Aufgrund von Artikel 82 loi Informatique et Libertés, welche eine Konkretisierung der E-Privacy Richtlinie (Richtlinie 2002/58/EG) darstellt, macht die CNIL die nachfolgenden Empfehlungen:

  1. Sollte der Anbieter vor Beginn des Einsatzes des Chatbots ein Cookie setzen wollen, muss er vorgängig die Zustimmung der Nutzer einholen, welche wie üblich freiwillig, bestimmt, informiert, transparent und widerruflich sein muss.
  2. Sollte ein Cookie erst beim Aufrufen des Chatbots eingesetzt werden, sprich beim aktiv werden des Nutzers, muss keine Einwilligung eingeholt werden, weil dieses Cookie zwingend notwendig ist für die Erbringung der Dienstleistung. Dies ist nur zulässig, wenn das eingesetzte Cookie ausschliesslich diesen Zweck erfüllt.

Aufbewahrungsdauer der Daten des Chatbots

Die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie notwendig ist, um den Zweck der Datenbearbeitung zu erfüllen.

Die CNIL führt zwei Beispiele auf:

  1. Sollte der Chatbot Hilfe anbieten bei
  2. ...
iusNet DigR 26.05.2021

 

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