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CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

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Sanktionen und Verfahren
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CNIL Entscheid DOCTISSIMO: Verbesserungen schützen nicht vor Fehler der Vergangenheit

Die Firma DOCTISSIMO, eine Tochtergesellschaft von UNIFY, gibt die Website www.doctissimo.fr heraus, die sich auf Gesundheit und Wohlbefinden konzentriert. Bei der CNIL wurde eine Beschwerde über die Datenverarbeitung auf der Website eingereicht, insbesondere über das Setzen von Cookies ohne Einwilligung. Es wurden Kontrollen durchgeführt und das Unternehmen hat seinen Standpunkt klargestellt. Nach einer Untersuchung teilte die Berichterstatterin dem Unternehmen die Verstöße gegen die geltenden Vorschriften mit und schlug eine Geldstrafe und eine Anordnung zur Einhaltung der Vorschriften vor. Die CNIL-Kommission prüfte den Fall unter Berücksichtigung der Anmerkungen des Unternehmens und der Berichterstatterin.

Zu lange Speicherdauer

Die CNIL stellte einen Verstoss gegen Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Bezug auf die Speicherung personenbezogener Daten fest. Bis zum 11. Oktober 2020 hatte das Unternehmen die Antworten der Nutzer auf Tests und Fragebögen sowie ihre IP-Adressen 24 Monate lang aufbewahrt, was über den Zweck der Verarbeitung hinausging. Darüber hinaus war das...

iusNet DigR 24.07.2023

 

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