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Rechtsvergleichende Gedanken zum Urheberstrafrecht – vor dem Hintergrund des neuen KI-Gesetzes (AI Act) in Europa

Rechtsvergleichende Gedanken zum Urheberstrafrecht – vor dem Hintergrund des neuen KI-Gesetzes (AI Act) in Europa

Fachbeitrag
Künstliche Intelligenz

Rechtsvergleichende Gedanken zum Urheberstrafrecht – vor dem Hintergrund des neuen KI-Gesetzes (AI Act) in Europa

Auch wenn das Aufkommen und die Entwicklung des Internets, und der Digitalisierung generell, in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einem gewissen Anstieg urheberrechtlicher Straftaten geführt hat – insbesondere nach der Jahrtausendwende als die Popularität der P2P-Tauschbörsen, wie z.B. Napster oder eDonkey, einen Höhepunkt erreichten – ist die praktische Bedeutung des Urheberstrafrechts heute relativ gering. 1 Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die vermehrte Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) das Urheberstrafrecht künftig wieder an Bedeutung gewinnen wird. Nicht nur weil das verlustfreie Kopieren und die Verbreitung von urheberrechtlichen geschützten Werken und Daten, wie z.B. Musikstücken, Filmen oder Software, generell massiv einfacher und günstiger geworden ist, sondern weil bei der Nutzung und bei der Entwicklung von KI oftmals urheberrechtlich geschützte Daten und Materialen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund, und mit Blick auf das kürzlich verabschiedete KI-Gesetz («AI Act») in der EU, sollen im vorliegenden Artikel ausgewählte Aspekte des Urheberstrafrechts in Deutschland und der Schweiz rechtsvergleichend betrachtet werden....

iusNet DigR 28.03.2024

 

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