iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Apps von Google Play benötigen im nächsten Jahr Datenschutzinformationen

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Apps von Google Play benötigen im nächsten Jahr Datenschutzinformationen

Google führt für Apps in Google Play neue Richtlinien zur Information der Privatsphäre und der Datensicherheit ein. Alle Apps auf Google Play müssen detaillierte Informationen zu den verwendeten Daten, deren Zwecken und zur Datensicherheit enthalten sowie eine Datenschutzerklärung enthalten.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 26.05.2021

Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Anfang Jahr kündigte WhatsApp aktualisierte Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien an. Wer ursprünglich nicht bis am 8. Februar 2021 zugestimmt hatte, hätte den Messanger-Dienst nicht mehr nutzen können. Die aktuellen Gegebenheiten zeigen, dass dem nicht so ist. Was ist also geschehen?
Caroline Danner
iusNet DigR 26.05.2021

Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

Fachbeitrag

Eigenschaften der Kryptowährung Bitcoin

Bitcoin und die zugrunde liegende Technologie der Blockchain sind längst keine Randphänomene mehr. Zwar ist Bitcoin in vielerlei Hinsicht neuartig. Das steht aber einer Einordnung als «Geld im weiteren Sinn» bzw. als «Kryptowährung» nicht im Weg. Bitcoin dient zurzeit primär als Spekulationsobjekt, aber auch zur Wertaufbewahrung und als Zahlungsmittel. Während das Bitcoin-System nur die Übertragung von Bitcoins erlaubt, ist die Blockchain von Ethereum, der zweitgrössten Kryptowährung, frei programmierbar und erlaubt die Emission beliebiger «Tokens». Diese können Währungen, Anleihen, Aktien oder beliebige andere Vermögenswerte mit oder ohne vom Emittenten garantierten Wert darstellen. Kryptowährungen haben das Potenzial, einen Digitalisierungsschub im Finanzbereich auszulösen. Um dieses Potenzial zu realisieren, bedarf es aber noch der Klärung verschiedener Rechtsfragen und der Beseitigung rechtlicher Hürden.
digma 1/2018

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Fachbeitrag

Erste Erfahrungen mit der DSGVO

Die DSGVO gilt seit rund einem halben Jahr. In vielen Punkten besteht trotz (zum Teil auch wegen) behördlicher Leitlinien weiterhin grosse Unklarheit, bspw. beim Anwendungsbereich der DSGVO, bei den Rechtsgrundlagen, bei Datenschutzerklärungen, im Zusammenhang mit Betroffenenrechten und bei der datenschutzrechtlichen Rollenverteilung. Auch in den vielen (vor allem in Deutschland) erschienenen Kommentierungen sind viele Fragen strittig, und andere bleiben offen. Dagegen sind Abmahnwellen bisher ausgeblieben, und es sind erst wenige Sanktionsentscheide ergangen. Auch ist die Zahl von Betroffenenanfragen bisher nicht explodiert. Auf Seite der Unternehmen werden die Umsetzungsarbeiten fortgesetzt. In der Schweiz beginnt Ende November die Beratung des DSG, die hoffentlich mit Augenmass geführt wird.
digma 4/2018

Datenschutzreform in der Schweiz

Fachbeitrag

Datenschutzreform in der Schweiz

Wegen der europäischen Datenschutzreformen müssen in der Schweiz die Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen angepasst werden. Die Umsetzung der Schengen-relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 hätte bis zum 1. August 2018 erfolgen müssen. Dass der Bundesgesetzgeber im Rückstand ist, darüber ist in den Tagesmedien hinlänglich berichtet worden.
digma 4/2018

Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

Fachbeitrag

Orientierungshilfe im DSGVO-Literatur-Wald

Die junge EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde erst im Mai dieses Jahres wirksam, und schon erscheint eine Vielzahl der Kommentare in der 2. Auflage. Allein in meinem Regal stehen elf DSGVO-Kommentare (ein Anspruch auf Vollständigkeit sei ausgeschlossen, und die Anzahl der Praxishandbücher bleibe unerwähnt). In der Praxis ist dieser Überfluss an Literatur nicht nur ein Segen. Die Vielzahl der Lehrmeinungen müssen vor dem Hintergrund gelesen werden, dass sie sich weder auf Rechtsprechung noch auf etablierte Behördenpraxis stüt­zen. Folglich stellt sich die Frage, inwiefern die Werke sich voneinander unterscheiden können. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Wahl erleichtern. Hierbei vertritt die Autorin ihre persönliche Erfahrung aus der täglichen Praxis – andere Praktiker mögen andere Schwerpunkte setzen.
digma 4/2018

Gesichtserkennung auf dem Vormarsch

Fachbeitrag

Gesichtserkennung auf dem Vormarsch

Biometrische Merkmale, wie z.B. das Gesicht, ermöglichen die Identifikation und die Verifikation von Personen. Die Gesichtserkennungstechnik ist heute unterschiedlich ausgestaltet und bereits in diversen Lebensbereichen einsetzbar. Obwohl die dabei erhobenen Daten besonders sensibel sind, werden sie gemäss der aktuellen Gesetzgebung nicht adäquat geschützt. Aufgrund des technischen Fortschritts ist jedoch davon auszugehen, dass die Gesichtserkennung zukünftig vermehrt eingesetzt werden wird. Um die Grundrechte angemessen zu schützen, erscheint deshalb eine Gesetzesänderung notwendig. Zentral ist dabei, dass der Anwendungsbereich der Gesichtserkennungstechnik klar definiert wird, die Bearbeitung der Daten auf den Zweck abstellt und die betroffenen Personen Auskunft über ihre Daten sowie deren Löschung verlangen können.
digma 1/2019

E-Persönlichkeit für Algorithmen?

Fachbeitrag

E-Persönlichkeit für Algorithmen?

Künstlich intelligente Algorithmen prägen in zuvor nie da gewesener Weise unser Leben. Sie treffen Entscheidungen und führen Handlungen aus, die bislang den Menschen vorbehalten waren. Dies wirft unter anderem die Frage auf, ob die entstehende Verantwortungslücke mit einem speziellen rechtlichen Status für diese künstlich intelligenten Algorithmen, die E-Persönlichkeit, geschlossen werden kann und soll.
digma 1/2019

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