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Datenschutzreform in der Schweiz

Datenschutzreform in der Schweiz

Fachbeitrag

Datenschutzreform in der Schweiz

Beat Rudin ,
Herausgeber

Wegen der europäischen Datenschutzreformen müssen in der Schweiz die Datenschutzgesetze von Bund und Kantonen angepasst werden. Die Umsetzung der Schengen-relevanten Richtlinie (EU) 2016/680 hätte bis zum 1. August 2018 erfolgen müssen. Dass der Bundesgesetzgeber im Rückstand ist, darüber ist in den Tagesmedien hinlänglich berichtet worden. Der Widerstand richtet sich nicht gegen die Umsetzung im öffentlichen Recht, sondern hauptsächlich gegen diejenige im Privatrecht. Den Bund überholt hat der Kanton Aargau. Sein revidiertes Informations-, Datenschutz- und Archivierungsgesetz trat auf den 1. August 2018 in Kraft – es folgt grösstenteils den Empfehlungen des Umsetzungsleitfadens der Konferenz der Kantonsregierungen. Mit Dringlichkeitsrecht hat der Kanton Bern die Anpassungen befristet vorgenommen, allerdings ausschliesslich für den Schengen-Bereich, also die Datenbearbeitungen im justiziellen und polizeilichen Bereich. Die anderen Kantone sind wie der Bund im Rückstand. Bedenklich ist, dass verschiedene Kantone einfach mal abwarten, was der Bund zu tun gedenkt, und dabei vergessen, dass sie selber für die Anpassungen verantwortlich sind...

digma 4/2018

 

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