iusNet Digitales Recht und Datenrecht

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Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Fachbeitrag

Informationssicherheit im Gesundheitswesen

Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens sollen Fehlbehandlungen, durch falsche manuelle Eingaben verursacht, verhindert, aber auch der Kostenanstieg gebremst werden. Damit Patienten aber nicht zu Schaden kommen oder ihre Datenschutzrechte verletzt werden, müssen alle involvierten (Software-)Systeme korrekt miteinander kommunizieren und sicher konfiguriert sein. Deshalb darf bei dem rasanten Tempo der Digitalisierung die Informationssicherheit nicht vernachlässigt werden. Diese wird aber oft übersehen oder sogar als Hindernis bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens betrachtet. Warum ist dies so und wie können die Ursachen bei einer konsequenten Umsetzung vermieden werden?
digma 2/2020

Online-Marketing und Datenschutz

Fachbeitrag

Online-Marketing und Datenschutz

Die Zahl von Online-Marketing-Vorkehren verschiedenster Art steigt rasant an; dadurch erhöhen sich die Risiken für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien. Der Gesetzgeber kann zwar zu reagieren versuchen, dürfte aber oft zu spät sein. Deshalb sind neue rechtliche Konzepte in Betracht zu ziehen, z.B. die Fruchtbarmachung des UWG. Überdies wird sich in der Praxis ein Nutzer nur dann gegen lange Datenschatten und Persönlichkeitsprofile wehren können, wenn die Bereitschaft besteht, selbst Schutzmassnahmen zu treffen.
digma 3/2012

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Fachbeitrag

Die Rollenverteilung in klinischen Versuchen

Eine klinische Studie ist in der Regel als arbeitsteiliges Projekt aufgesetzt. Der Sponsor veranlasst das Projekt; er übernimmt die Verantwortung für die Einleitung, das Management und die Finanzierung der Studie. Häufig nimmt er hierfür die Dienste eines Auftragsforschungsinstituts in Anspruch. Die Prüfperson ist als medizinische Fachkraft für die praktische Durchführung der Studie auf Veranlassung des Sponsors verantwortlich und behandelt die Studienteilnehmer. Trotz dieser vermeintlichen Hierarchie sind Sponsor und Prüfperson gemeinsam für die Bearbeitung der Daten der Probanden verantwortlich. Dafür spricht nebst der gelebten Praxis insbesondere das gesetzliche Rollenverständnis. Das Auftragsforschungsinstitut ist demgegenüber Auftragsdatenbearbeiter des Sponsors.
digma 2/2020

Fähigkeiten der Gesichtserkennung

Fachbeitrag

Fähigkeiten der Gesichtserkennung

Mit den Fortschritten bei neuronalen Netzen hat die maschinelle Gesichtserkennung eine bis dato unerreichte Genauigkeit erlangt. Mit der Fähigkeit, menschliche Gesichter zu erkennen, zu unterscheiden, zu verifizieren und zu verstehen, hat sie Eingang in ein breites Spektrum von Anwendungen in den Bereichen zivile Sicherheit, Strafverfolgung und innere Sicherheit gefunden. Es sind aber immer noch erhebliche technische Hürden bei der Genauigkeit dieser Systeme zu überwinden, insbesondere in uneingeschränkten Umgebungen, zurückzuführt auf verzerrende Faktoren in Bezug auf Pose, Auflösung, Beleuchtung, Verdeckung und Blickwinkel. Auch sollten die Ergebnisse nicht für unterschiedliche Personen oder Bevölkerungsgruppen variieren, abhängig von den Daten, mit denen die Algorithmen trainiert wurden.
digma 1/2019

«Big Data» ohne Datenschutz-Leitplanken

Fachbeitrag

«Big Data» ohne Datenschutz-Leitplanken

«Big Data» ist zurzeit ein Schlagwort, das aber viel mehr Zündstoff für den Datenschutz enthält, als bisher gesehen wird. Bei «Big Data» ist davon auszugehen, dass auch anonyme Daten potenziell einen Personenbezug aufweisen. Will man dies berücksichtigen, würden Datenschutzgesetze generell bei allen Daten zur Anwendung gelangen. Diese Auslegung ist heute nicht Praxis, weshalb «Big Data» ins Niemandsland des Datenschutzes zu liegen kommt: Anonyme Daten fallen nicht unter die Datenschutzgesetzgebung. Je grösser die Datenmenge wird, desto höher wird indessen die Wahrscheinlichkeit einer Reidentifizierung.
digma 1/2013

Anonymität und Gesichtserkennung

Fachbeitrag

Anonymität und Gesichtserkennung

Heute werden zahlreiche persönliche Daten, darunter auch zahllose Bilder, online gestellt. Gesichtserkennungsalgorithmen ermöglichen es dem Seitenbetreiber im grossen Stil, Bilder den darauf abgebildeten Personen zuzuordnen sowie Verbindungen zwischen Personen aufzudecken. Ein erhöhtes Problembewusstsein seitens der Nutzer ist nötig, doch können auch technische Massnahmen helfen, dieses Risiko zu minimieren. Wir stellen ein Verfahren vor, das es dem Benutzer ermöglicht, vor dem Hochladen von Bildern die Gesichter automatisch so zu modifizieren, dass sie zwar optisch nur wenig verändert wirken, gleichzeitig allerdings von gängigen Gesichtserkennungsalgorithmen nur noch schwer zugeordnet werden können. Dies kann einen Betrag dazu leisten, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, ohne ganz auf die Benutzung von sozialen Netzwerken verzichten zu müssen.
digma 2/2013

Online-Marketing und Datenschutz

Fachbeitrag

Online-Marketing und Datenschutz

Die Zahl von Online-Marketing-Vorkehren verschiedenster Art steigt rasant an; dadurch erhöhen sich die Risiken für die Einhaltung der Datenschutzprinzipien. Der Gesetzgeber kann zwar zu reagieren versuchen, dürfte aber oft zu spät sein. Deshalb sind neue rechtliche Konzepte in Betracht zu ziehen, z.B. die Fruchtbarmachung des UWG. Überdies wird sich in der Praxis ein Nutzer nur dann gegen lange Datenschatten und Persönlichkeitsprofile wehren können, wenn die Bereitschaft besteht, selbst Schutzmassnahmen zu treffen.
digma 3/2012

Krankenversicherung und DSG-Revision

Fachbeitrag

Krankenversicherung und DSG-Revision

Mit der Revision des DSG wird der Begriff des Persönlichkeitsprofils fallengelassen; stattdessen regelt das E-DSG das «Profiling». Trotz parlamentarischer Vorstösse ist derzeit aber nicht vorgesehen, das Profiling im KVG zu verankern. Grundversicherer sind jedoch an das Legalitätsprinzip gebunden, weshalb das Profiling für sie nur in definierten Ausnahmefällen möglich wäre.
digma 2/2020

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Fachbeitrag

Der «Swiss Finish» im Vorentwurf des DSG

Die Datenschutzgesetzgebung wird gegenwärtig auf europäischer und auf schweizerischer Ebene revidiert. Der Vorentwurf des DSG soll dabei nicht nur die ERK-108 und die Schengen-Richtlinie umzusetzen, sondern auch die schweizerische Datenschutzgesetzgebung der DSGVO angleichen. Der Vorentwurf geht mit seinem «Swiss Finish» aber in vielen Punkten über das von der DSGVO Geforderte hinaus. Der Vorentwurf sieht gegenüber der DSGVO weitergehende Informationspflichten vor. Restriktiver sind auch die Regelungen zur Datenbekanntgabe ins Ausland und der Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Vorentwurf bringt zudem strengere Meldepflichten für schweizerische Unternehmen und damit einen höheren Administrativaufwand für die Unternehmen wie auch den EDÖB mit sich.
digma 1/2017

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