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Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Fachbeitrag
Data Governance und Compliance

Neue Nutzungsbedingungen von WhatsApp: müssen sie akzeptiert werden oder werden sie nicht umgesetzt werden können?

Anfang Jahr kündigte WhatsApp aktualisierte Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien an. Bis am 8. Februar 2021 hätte man als User*in zustimmen müssen, andernfalls man den Messangerdienst nicht mehr hätte nutzen dürfen resp. können. Mehr als drei Monate später kann der Dienst immer noch genutzt werden, auch wenn den neuen Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt wurde. Vielmehr werden Funktionsbeschränkungen in den nächsten Wochen in Aussicht gestellt. Was ist also geschehen?

2014 kaufte Facebook den Messanger-Dienst WhatsApp für rund 19 Mia. US-Dollar. Damals hatte die EU-Kommission das Vorhaben akribisch geprüft und knüpfte ihre Zustimmung zur Übernahme an Bedingungen, die dazu führen, dass in Europa eine Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook nur sehr eingeschränkt möglich sei. Mark Zuckerberg stellte damals offenbar überzeugend in Aussicht, dass zwischen den Plattformen keinen Austausch von Kundendaten stattfinden werde, zumindest wurde erklärt, dass ein automatischer Datenabgleich zwischen den Nutzerdaten beider Plattformen nicht zuverlässig möglich sei.

2016 kündigte Facebook die Verknüpfung von Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern mit Facebook-Profilen...

iusNet DigR 26.05.2021

 

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