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E-Persönlichkeit für Algorithmen?

E-Persönlichkeit für Algorithmen?

Fachbeitrag

E-Persönlichkeit für Algorithmen?

Martin Zobl ,
Dr. iur. , LL.M. , Rechtsanwalt bei Walder Wyss AG, Zürich Michael Lysakowski ,
MLaw , Substitut bei Walder Wyss AG, Zürich

Künstlich intelligente Algorithmen prägen in zuvor nie da gewesener Weise unser Leben. Sie treffen Entscheidungen und führen Handlungen aus, die bislang den Menschen vorbehalten waren. Dies wirft unter anderem die Frage auf, ob die entstehende Verantwortungslücke mit einem speziellen rechtlichen Status für diese künstlich intelligenten Algorithmen, die E-Persönlichkeit, geschlossen werden kann und soll.

«Organismen sind in Wirklichkeit Algorithmen. Menschen, Giraffen, Viren sind alles Algorithmen. Sie unterscheiden sich von Computern nur in dem Sinne, dass es sich um biochemische Algorithmen handelt, die sich nach der Laune der natürlichen Selektion über Millionen von Jahren entwickelt haben» 1 , behauptet Yuval Harari , der zurzeit gefragteste Historiker und Autor von «Sapiens» und «Homo Deus». Und fügt dem hinzu: «Künstliche Intelligenz könnte die erste nicht-organische Lebenseinheit in der Menschheitsgeschichte werden» 2 .

Während bestimmte «biochemische Algorithmen», nämlich Menschen, rechtsfähig...

digma 1/2019

 

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