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CNIL-Guideline für die Weiterarbeitung von Daten durch Auftragsverarbeiter

Kommentierung
Verantwortlicher und Auftragsdatenverarbeiter

CNIL-Guideline für die Weiterarbeitung von Daten durch Auftragsverarbeiter

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) publizierte am 12. Januar 2022 eine Guideline, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Auftragsverarbeiter die Daten, die er von einem für die Verarbeitung Verantwortlichen erhält, für eigene Zwecke wiederverwenden kann. Für die Praxis stellen sich einige schwierige Umsetzungsfragen: Nach den Ausführungen CNIL müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere eine schriftliche Vereinbarung mit dem Auftragsverarbeiter über die Weiterverwendung von Daten, einen im Einzelfall durch den ursprünglichen Verantwortlichen durchzuführenden Kompatibilitätstest nach Artikel 6(4) DSGVO und schliesslich einer Informationspflicht des ursprünglich Verantwortlichen an die betroffenen Personen über die Weiterverarbeitung.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 31.03.2022

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Fachbeitrag

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Seit jeher und auch wieder in jüngster Vergangenheit – unter anderem aufgrund der medialen Äusserungen von Elon Musk – sind die extremen Kursschwankungen von Kryptowährungen stetiges Thema in den Medien. Die hohe Volatilität von Kryptowährungen bietet nicht nur beim Handel mit Kryptowährungen auf entsprechenden Handelsplattformen, sondern auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine Spekulationsmöglichkeit. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die Alternativermächtigung nach Art. 84 Abs. 2 OR analog auf Kryptowährungsforderungen anwendbar ist, ob eine Kryptowährungsforderung mit einer Forderung in gesetzlicher Währung verrechnet werden kann und wie eine Kryptowährungs­forderung vollstreckungsrechtlich zu behandeln ist.
SJZ-RSJ 12/2021 | S. 583

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Fachbeitrag

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Basierend auf dem CLOUD Act können die USA Executive Agreements mit Drittstaaten über die Herausgabe von Informationen für Strafverfahren eingehen. Ein erstes solches Executive Agreement haben die USA mit dem UK abgeschlossen. Dieser Beitrag erörtert die Vor- und Nachteile eines Executive Agreement und analysiert, ob ein solches auch für die Schweiz sinnvoll wäre.
SJZ-RSJ 3/2021 | S. 119

Österreichischen Datenschutzbehörde befindet Google Analytics als nicht DSGVO-konform

Rechtsprechung
DSGVO

Österreichischen Datenschutzbehörde befindet Google Analytics als nicht DSGVO-konform

Gemäss Entscheid der österreichischen Datenschutzbehörde vom 22. Dezember 2021 würden Webseiten-Betreiber, die Google Analytics einsetzen, und Daten an Google LLC mit Sitz in den USA übermitteln, nicht dem Schutzniveau der DSGVO entsprechen. Insbesondere die von Google aufgezeigten technischen Massnahmen hätten nicht genügt, ein der DSGVO gleichwertiges Datenschutzniveau herzustellen.
iusNet DigR 28.02.2022

Gesichtserkennung im Supermarkt?

Fachbeitrag

Gesichtserkennung im Supermarkt?

Gesichtserkennung könnte dem stationären Handel ermöglichen, datentechnisch zum Online-Handel aufzuschliessen. Sie funktioniert offline so, wie es ein Cookie online tut: Ein Kunde kann wiedererkannt werden, ohne dass er etwas dafür tun muss – oder nur schon etwas davon mitbekommt. Das ist einem Grossteil der Bevölkerung nicht geheuer: Für zwei Drittel der Kunden wäre Gesichtserkennung ein Grund, das betreffende Geschäft zu meiden. Diese fehlende gesellschaftliche Akzeptanz ist einer der Gründe, weshalb Gesichtserkennung hierzulande im Detailhandel noch kaum eingesetzt wird. Ein anderer sind hohe datenrechtliche Anforderungen. Die Mehrzahl der Anwendungen von Gesichtserkennung setzt eine Einwilligung voraus und muss somit als Opt-in-Modell ausgestaltet werden – jedenfalls wenn die DSGVO zugrunde gelegt wird. Das führt zur Prognose, dass anonymes Einkaufen noch lange möglich sein wird.
digma 1/2019

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Fachbeitrag

Das Auskunftsrecht im Privatrecht

Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5, 15 und 25 DSG). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen.
digma 3/2020

Klar, dich kenn‘ ich doch!

Fachbeitrag

Klar, dich kenn‘ ich doch!

Zu wissen, wer sich an einem bestimmten Ort aufhält (oder aufgehalten hat) – ein Traum für viele. Etwa für die Werbung. «Lieber Peter Muster! Schön, dass Sie uns wieder besuchen!». Wieviel freundlicher ist das doch, beim Eingang ins Warenhaus so begrüsst zu werden, statt einfach vor der Rolltreppe zu stehen und zu versuchen, auf einer Übersichtstafel herauszufinden, wo es Socken zu kaufen gibt. Vielleicht wird auch gleich: «Sie haben letztes Mal einen Freizeitanzug gekauft – wir hätten heute das passende Hemd dazu ...», und, weil ich ja ein guter Kunde bin: «... für Sie zum unschlagbaren Sonderpreis von 79 Franken!».
digma 1/2019

Elektronische Identität für die Schweiz

Fachbeitrag

Elektronische Identität für die Schweiz

Der Beitrag zeigt anhand einer typischen E-Commerce-Transaktion mittels E-ID auf, welche Akteure Daten bearbeiten und an welche gesetzlichen Rahmenbedingungen diese gebunden sind. Dabei wird ersichtlich, dass klare Unterschiede für die Identity-Provider und die E-ID-verwendenden Dienste in Bezug auf die rechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung existieren. Während das BGEID einen differenzierten Pflichtenkatalog aufstellt für die Datenbearbeitung der Identity-Provider (z.B. Verbot des Verkaufs von Nutzungsprofilen, Datenbearbeitung in der Schweiz, klare Löschungspflichten), werden die E-ID-verwendenden Dienste im BGEID nur punktuell adressiert. Für Letztere gilt das DSG und somit auch die Pflicht, den Datenschutz durch technische und organisatorische Massnahmen sicherzustellen.
digma 3/2020

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Fachbeitrag

Zum Anwendungsbereich der DSGVO

Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
digma 4/2017

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