Das Auskunftsrecht im Privatrecht
Das Auskunftsrecht im Privatrecht
Das Auskunftsrecht im Privatrecht
Kurt Pärli , Prof. Dr. iur. , Professor für Soziales Privatrecht an der Universität Basel, Basel
Jonas Eggmann , BLaw , Student in Assistenzfunktion am Lehrstuhl für Soziales Privatrecht, Universität Basel, Basel
Nach Art. 8 DSG kann eine Person beim Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Anspruch ist zentral für die Durchsetzung anderer Rechte, die im DSG vorgesehen sind (u.a. Art. 5 , 15 und 25 DSG ). Im Rahmen der Revision des DSG wird am Grundsatz des Auskunftsrechts festgehalten. Unklar ist die praktische Bedeutung der vom Parlament vorgenommenen Beschränkungen des Auskunftsrechts auf Rechte, die im Zusammenhang mit dem DSG stehen. Das Auskunftsrecht hat für den Arbeitnehmerschutz eine grosse Bedeutung. Arbeitgeberentscheidungen über die Anstellung, Beförderung oder Entlassung basieren häufig auf Informationen, die von der Arbeitgeberin über Arbeitnehmende gesammelt worden sind. Das Auskunftsrecht verschafft den Arbeitnehmenden Transparenz und eine Grundlage, um allenfalls arbeitsrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Hier zeigen sich allerdings heikle...
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