Zum Anwendungsbereich der DSGVO
Zum Anwendungsbereich der DSGVO
Zum Anwendungsbereich der DSGVO
David Vasella , Dr. iur. , Rechtsanwalt , Walder Wyss AG, Herausgeber, Zürich
Es ist nicht abschliessend geklärt, ob die DSGVO auf schweizerische Unternehmen anwendbar ist, wenn und weil diese als Auftragsverarbeiter eines Verantwortlichen mit Niederlassung in der EU tätig sind oder umgekehrt Daten durch einen EU-Auftragsverarbeiter verarbeiten lassen. Nach hier vertretener Auffassung ist dies nicht der Fall; in solchen Konstellationen untersteht nur das Unternehmen in der EU der DSGVO.
Die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt wohl alle grösseren Unternehmen in der Schweiz. Aber auch eine steigende Zahl von mittleren und kleineren Unternehmen hat entsprechende Projekte oder zumindest vertiefte Prüfungen eingeleitet. Dabei stellt sich jeweils die Frage, welche schweizerischen Gesellschaften (genauer: welche Datenverarbeitungen schweizerischer Unternehmen) der DSGVO unterstehen und ob es für die Anwendbarkeit genügt, wenn das schweizerische Unternehmen für einen EU-Verantwortlichen tätig wird oder umgekehrt Personendaten in der EU verarbeiten lässt.
Extraterritoriale Anwendung...
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