Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wichtigen Urteil das Auskunftsrecht gemäss DSGVO präzisiert. Der EuGH betonte die Bedeutung der betroffenen Person eine originalgetreue und umfassende Datenkopie aller sie betreffenden personenbezogenen Daten zuzustellen. Mit diesem Entscheid werden Verantwortliche unter der DSGVO verpflichtet, alle relevanten Daten in einem technischen Format zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, ob die Informationen, die sie der betroffenen Person zur Verfügung stellen wollen, vollständig und hinreichend verständlich sind.