EuGH stärkt Wettbewerbsbehörden - Datenschutz im Fokus des Meta-Falls
EuGH stärkt Wettbewerbsbehörden - Datenschutz im Fokus des Meta-Falls
EuGH stärkt Wettbewerbsbehörden - Datenschutz im Fokus des Meta-Falls
1. Die Untersuchung des deutschen Bundeskartellamts gegen Meta
Meta Platforms Ireland (Meta) ist eine Unternehmensgruppe, die das soziale Online-Netzwerk Facebook betreibt. Im Jahr 2019 stellte das deutsche Bundeskartellamt fest, dass Facebook seine Marktmacht missbraucht, indem es personenbezogene Daten von Nutzern ohne deren ausdrückliche Einwilligung sammelt. Diese Nutzerdaten wurden unter anderem bei WhatsApp, Instagram und anderen konzerneigenen Diensten hinterlassen. Das Bundeskartellamt untersagte Facebook zudem, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.
Die Nutzer stimmen den allgemeinen Nutzungsbedingungen von Meta zu, die auch Richtlinien zur Datenverwendung und zu Cookies enthalten. Nach diesen Richtlinien sammelt Meta Daten über die Aktivitäten der Nutzer innerhalb und ausserhalb des sozialen Netzwerks (sog. «Off-Facebook-Daten») und verknüpft diese mit den Facebook-Konten der Nutzer. Dazu gehören Daten über den Besuch von Websites und Apps Dritter sowie die Nutzung anderer Online-Dienste der Meta-Gruppe wie Instagram und WhatsApp. Die gesammelten Daten ermöglichen unter anderem personalisierte Werbebotschaften an Facebook-Nutzer....
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