Das Urteil des EuGH zur Bedeutung einer originalgetreuen und umfassenden Datenkopie im Auskunftsrecht
Das Urteil des EuGH zur Bedeutung einer originalgetreuen und umfassenden Datenkopie im Auskunftsrecht
Das Urteil des EuGH zur Bedeutung einer originalgetreuen und umfassenden Datenkopie im Auskunftsrecht
Das oberste Gericht der Europäischen Unionen (EuGH) entschied in der Rechtssache C-487/21 vom 4. Mai 2023, dass das Recht, eine «Kopie» der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten zugestellt werden muss.
Sachverhalt und Prozessverlauf
Hintergrund des Entscheids ist ein Auskunftsersuchen einer Person (Kläger), vertreten durch Maximilian Schrems, an die Kreditauskunftei CRIF (Beklagte), über die sie betreffenden Daten Auskunft zu geben sowie eine Kopie der Dokumente in einem üblichen technischen Format zur Verfügung zu stellen, nämlich E‑Mails und Auszüge aus Datenbanken, die u.a. seine Daten enthalten.
CRIF übermittelte dem Kläger daraufhin eine aggregierte Liste seiner personenbezogenen Daten in der Form einer Tabelle, jedoch keine Kopie der angeforderten Dokumente. Der Kläger reichte daraufhin eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein, die jedoch abgelehnt wurde.
Das Bundesverwaltungsgericht Österreich war in der Folge mit der Klage des Klägers befasst und stellte dem EuGH zusammenfassend folgende Fragen zur...
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